Aktueller Hinweis
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Darlehen für den Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum
Das Land NRW fördert die Neuschaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Diese Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.
Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens
- einer volljährigen Person und einem Kind oder
- einer schwerbehinderten Person,
die die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung einhalten.
Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum
Die Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum kann in sämtlichen Orten des Kreises Coesfeld gefördert werden.
Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:
- NRW.BANK (Förderung selbst genutzten Wohnraums - Neubau / Ersterwerb)
- Chancenrechner der NRW.BANK
Erwerb von gebrauchten Immobilien
Der Erwerb von Immobilien kann ebenfalls in allen Orten des Kreises Coesfeld gefördert werden.
Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:
- NRW.BANK (Förderung selbst genutzten Wohnraums - Erwerb gebrauchter Immobilien)
- Chancenrechner der NRW.BANK
Übrigens: Wussten Sie schon, dass Sie sich mit wenigen gut durchdachten technischen Maßnahmen und nur geringfügigen Mehrkosten ein barrierefreies Eigenheim schaffen können und dass Sie hierfür z. B. auch noch ein Zusatzdarlehen über 10.000 € mit einem Tilgungsnachlass von 10 % erhalten können? Oder Sie modernisieren Ihre neu erworbene Immobilie und reduzieren dabei bestehende Barrieren. Auch hierfür gibt es öffentliche Mittel nach der Modernisierungsrichtlinie. Gerne beraten wir Sie über die technischen Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Eigenheimes und über die Beantragung des Zusatzdarlehens oder der Modernisierungsmittel. Schauen Sie sich hierzu auch gerne das oben rechts angehängte Pixi Heftchen mit dem Titel "Barrierefreies Wohnen" an.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten:
Kosten
Der Gebührenrahmen für eine Förderzusage beträgt aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW 350 € bis 1.000 €.
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Andreas Arf
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-6400
E-Mail: andreas.arf@kreis-coesfeld.de
- Frau Anne Nickisch
Tel: 02541 18-6401
E-Mail: anne.nickisch@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: wohnraumfoerderung@kreis-coesfeld.de
- 63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de
Das Land NRW fördert die Neuschaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Diese Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.
Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens
- einer volljährigen Person und einem Kind oder
- einer schwerbehinderten Person,
die die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung einhalten.
Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum
Die Neuschaffung von selbst genutztem Wohneigentum kann in sämtlichen Orten des Kreises Coesfeld gefördert werden.
Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:
- NRW.BANK (Förderung selbst genutzten Wohnraums - Neubau / Ersterwerb)
- Chancenrechner der NRW.BANK
Erwerb von gebrauchten Immobilien
Der Erwerb von Immobilien kann ebenfalls in allen Orten des Kreises Coesfeld gefördert werden.
Nähere Informationen (u.a. Konditionen, Antragsformulare) finden Sie unter folgenden Links der NRW.BANK:
- NRW.BANK (Förderung selbst genutzten Wohnraums - Erwerb gebrauchter Immobilien)
- Chancenrechner der NRW.BANK
Übrigens: Wussten Sie schon, dass Sie sich mit wenigen gut durchdachten technischen Maßnahmen und nur geringfügigen Mehrkosten ein barrierefreies Eigenheim schaffen können und dass Sie hierfür z. B. auch noch ein Zusatzdarlehen über 10.000 € mit einem Tilgungsnachlass von 10 % erhalten können? Oder Sie modernisieren Ihre neu erworbene Immobilie und reduzieren dabei bestehende Barrieren. Auch hierfür gibt es öffentliche Mittel nach der Modernisierungsrichtlinie. Gerne beraten wir Sie über die technischen Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien Eigenheimes und über die Beantragung des Zusatzdarlehens oder der Modernisierungsmittel. Schauen Sie sich hierzu auch gerne das oben rechts angehängte Pixi Heftchen mit dem Titel "Barrierefreies Wohnen" an.
Weiterführende Links
Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten:
Der Gebührenrahmen für eine Förderzusage beträgt aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW 350 € bis 1.000 €.
Wohnraumförderung, Eigenheimförderung, Baudarlehen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1239/showHerr
Andreas
Arf
Fachdienstleitung
023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Anne
Nickisch
022 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Andreas
Arf
Fachdienstleitung
023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Anne
Nickisch
022 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)