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Förderdarlehen der NRW.BANK

Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW können zinsverbilligte Darlehen vergeben werden. Teilweise sind hier auch Tilgungsnachlässe möglich.

Diese Darlehen werden für Wohngebäude, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt.

Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

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Rechtsgrundlagen allgemein

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Amt/Fachbereich

63.2 - Wohnraumförderung

Förderdarlehen der NRW.BANK

Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW können zinsverbilligte Darlehen vergeben werden. Teilweise sind hier auch Tilgungsnachlässe möglich.

Diese Darlehen werden für Wohngebäude, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt.

Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

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Soziale Wohnraumförderung NRW, Öffentliche Mittel, NRW.BANK https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1252/show
Fachdienst - Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6400

Herr

Andreas

Arf

Fachdienstleitung

023 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6400
andreas.arf@kreis-coesfeld.de

Frau

Anne

Nickisch

022 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6401
anne.nickisch@kreis-coesfeld.de
63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6300
Fax 02541 18-6399

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