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ALKIS Umstellung auf die GeoInfoDok 7
Datenmigration des Liegenschaftskatasters in die GeoInfoDok 7
In Nordrhein-Westfalen wird das Liegenschaftskataster durch die Katasterämter der Kreise und Kreisfreien Städte geführt. Hierzu wird das Programmsystem ALKIS®
(Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) eingesetzt.
Aufgrund bundeseinheitlicher Vorgaben müssen die Liegenschaftsdaten aller Bundesländer im Jahr 2023 vom alten Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1) in das neue Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2) umgestellt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Überführung der Daten in dem
Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen (Geobasisdaten-Migrationserlass)
geregelt. Bis zum 31.12.2023 müssen alle Katasterbehörden diese Migration abgeschlossen haben.
Die Bezirksregierung Köln veröffentlicht laufend die geplanten Migrationszeitpunkte der einzelnen Katasterbehörden (siehe o.a. aufgeführten Link zum Geobasisdaten-Migrationserlass).
Für die Vorbereitung und die Durchführung der Migration hat der Geobasisdaten-Migrationserlass eine Zeitspanne von bis zu sechs Wochen vorgesehen. Zum Beginn der Migration müssen alle bei der Katasterbehörde bereits im ALKIS® vorhandenen Übernahmeprojekte abgeschlossen sein.
Während der Migrationsarbeiten ergeben sich folgende Vorgaben bzw. Einschränkungen:
- Die Vermessungsstellen müssen ihre laufenden Verfahren rechtzeitig vor der Migration zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einreichen.
- In der Zeit der Migration wird das Liegenschaftskataster nicht fortgeführt.
- Sollte die Anzahl der Übernahmeanträge, die Übernahmekapazität im verbleibenden Zeitraum bis zur Migration übersteigen, wird nach Antragseingang bearbeitet.
- Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster über das GIS-Portal erfolgt während der Migration auf einem eingefrorenen Datenbestand, der sich auf den Zeitpunkt des Starts der Migration bezieht.
- Die Vermessungsstellen können während der Migration keine Punktkennzeichen über das „Portal Vermessungsunterlagen NRW“ reservieren.
- Die im Liegenschaftskataster nachrichtlich zu führenden Daten der Grundbuchverwaltung (Grundbuchämter) werden während der Migration ebenfalls nicht aktualisiert.
- Mit Abschluss der Migration können keine Daten im alten Datenformat (GeoInfoDok 6.0.1) mehr abgegeben werden. Für die Neueinreichung von Vermessungsschriften können dann nur noch Daten im Datenformat der GeoInfoDok 7.1.2 verwendet werden.
- Kunden, die Daten des NBA-Verfahrens nutzen, müssen nach der Migration ein neues NBA-Verfahren aufsetzen. Es ist von den Nutzern sicherzustellen. dass die dort eingesetzten Programme spätestens zu diesem Zeitpunkt kompatibel zur GeoInfoDok 7.1.2 sind.
Ausschlaggebend sind erhebliche Verzögerungen bei der Auslieferung der erforderlichen ALKIS – Software.
Ein neuer Umstellungszeitraum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilt werden, es muss zunächst die weitere technologische Entwicklung abgewartet werden. Sobald nähere Informationen dazu vorliegen, erfolgt hierzu eine zeitnahe Information.
Alle von der Bezirksregierung Köln veröffentlicht Dokumente zur Umstellung auf die GeoInfoDok 7.1.2 können auf dem BSCW unter dem Punkt Vorgaben ALKIS NEU eingesehen werden.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Martin Wilsing
Tel: 02541 18-6726
E-Mail: martin.wilsing@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 62 - Vermessung und Kataster
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: katasteramt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
62.1 - Vermessung und Geoinformation
Datenmigration des Liegenschaftskatasters in die GeoInfoDok 7
In Nordrhein-Westfalen wird das Liegenschaftskataster durch die Katasterämter der Kreise und Kreisfreien Städte geführt. Hierzu wird das Programmsystem ALKIS®
(Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) eingesetzt.
Aufgrund bundeseinheitlicher Vorgaben müssen die Liegenschaftsdaten aller Bundesländer im Jahr 2023 vom alten Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1) in das neue Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2) umgestellt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Überführung der Daten in dem
Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen (Geobasisdaten-Migrationserlass)
geregelt. Bis zum 31.12.2023 müssen alle Katasterbehörden diese Migration abgeschlossen haben.
Die Bezirksregierung Köln veröffentlicht laufend die geplanten Migrationszeitpunkte der einzelnen Katasterbehörden (siehe o.a. aufgeführten Link zum Geobasisdaten-Migrationserlass).
Für die Vorbereitung und die Durchführung der Migration hat der Geobasisdaten-Migrationserlass eine Zeitspanne von bis zu sechs Wochen vorgesehen. Zum Beginn der Migration müssen alle bei der Katasterbehörde bereits im ALKIS® vorhandenen Übernahmeprojekte abgeschlossen sein.
Während der Migrationsarbeiten ergeben sich folgende Vorgaben bzw. Einschränkungen:
- Die Vermessungsstellen müssen ihre laufenden Verfahren rechtzeitig vor der Migration zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einreichen.
- In der Zeit der Migration wird das Liegenschaftskataster nicht fortgeführt.
- Sollte die Anzahl der Übernahmeanträge, die Übernahmekapazität im verbleibenden Zeitraum bis zur Migration übersteigen, wird nach Antragseingang bearbeitet.
- Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster über das GIS-Portal erfolgt während der Migration auf einem eingefrorenen Datenbestand, der sich auf den Zeitpunkt des Starts der Migration bezieht.
- Die Vermessungsstellen können während der Migration keine Punktkennzeichen über das „Portal Vermessungsunterlagen NRW“ reservieren.
- Die im Liegenschaftskataster nachrichtlich zu führenden Daten der Grundbuchverwaltung (Grundbuchämter) werden während der Migration ebenfalls nicht aktualisiert.
- Mit Abschluss der Migration können keine Daten im alten Datenformat (GeoInfoDok 6.0.1) mehr abgegeben werden. Für die Neueinreichung von Vermessungsschriften können dann nur noch Daten im Datenformat der GeoInfoDok 7.1.2 verwendet werden.
- Kunden, die Daten des NBA-Verfahrens nutzen, müssen nach der Migration ein neues NBA-Verfahren aufsetzen. Es ist von den Nutzern sicherzustellen. dass die dort eingesetzten Programme spätestens zu diesem Zeitpunkt kompatibel zur GeoInfoDok 7.1.2 sind.
Ausschlaggebend sind erhebliche Verzögerungen bei der Auslieferung der erforderlichen ALKIS – Software.
Ein neuer Umstellungszeitraum kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitteilt werden, es muss zunächst die weitere technologische Entwicklung abgewartet werden. Sobald nähere Informationen dazu vorliegen, erfolgt hierzu eine zeitnahe Information.
Alle von der Bezirksregierung Köln veröffentlicht Dokumente zur Umstellung auf die GeoInfoDok 7.1.2 können auf dem BSCW unter dem Punkt Vorgaben ALKIS NEU eingesehen werden.
Migration, Umstellung, GeoInfoDok, GID, ALKIS, ATKIS, AFIS https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/159541/show
Herr
Martin
Wilsing
117 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)