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Trichinenprobenentnahme

Die Trichinenprobenentnahme kann nach geltendem Recht durch die zuständige Behörde auf den Jäger mit gültigem Jahresjagdschein übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung sind die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie eine Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben. Bei einem Jagdscheininhaber wird von der notwendigen Zuverlässigkeit ausgegangen, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel aufkommen lassen.

Der Antrag zur Beauftragung ist schriftlich bei der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Schulung und eine Kopie des Jagdscheines beizufügen.  Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Achtung!
Zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf einen Jäger mit gültigem Jahresjagdschein, müssen grundsätzlich immer die Anträge

  • Registrierung für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch
  • Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger

gleichzeitig gestellt werden.

Wichtig!

Für die Bestellung der Wildursprungsmarken, müssen Sie über die Möglichkeit des Online Bezahlens (ePayment / Online Banking Zugang) verfügen. Sie können den Betrag nicht überweisen! Er wird am Ende des Assistenten elektronisch bezahlt. Als Zahlverfahren stehen GiroPay, PayDirect, Kreditkarte (nur VISA und Mastercard) zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Für die Übertragung der Trichinenprobenentnahme vom Veterinäramt auf einen Jäger.
Folgende Voraussetzungen müssen dazu vorliegen:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schulungsnachweis
  • Eine Registrierung des Jägers beim Veterinäramt
  • ein gültiger Jagdschein

Kosten

  • 25,00 € für die Übertragung zur Trichinenprobenentnahme
  • 7,95 € für jede Trichinenprobe (Gebühren für Tiere aus NRW werden derzeit vom Land NRW übernommen)
  • 14,10 € für die Abgabe oder Entnahme der Trichinenproben bei einem amtlichen Tierarzt vor Ort

Zahlungsweisen

  • paydirekt
  • giropay
  • Mastercard
  • Visa Karte
Trichinenprobenentnahme

Die Trichinenprobenentnahme kann nach geltendem Recht durch die zuständige Behörde auf den Jäger mit gültigem Jahresjagdschein übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung sind die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie eine Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben. Bei einem Jagdscheininhaber wird von der notwendigen Zuverlässigkeit ausgegangen, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel aufkommen lassen.

Der Antrag zur Beauftragung ist schriftlich bei der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Schulung und eine Kopie des Jagdscheines beizufügen.  Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Achtung!
Zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf einen Jäger mit gültigem Jahresjagdschein, müssen grundsätzlich immer die Anträge

  • Registrierung für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch
  • Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger

gleichzeitig gestellt werden.

Wichtig!

Für die Bestellung der Wildursprungsmarken, müssen Sie über die Möglichkeit des Online Bezahlens (ePayment / Online Banking Zugang) verfügen. Sie können den Betrag nicht überweisen! Er wird am Ende des Assistenten elektronisch bezahlt. Als Zahlverfahren stehen GiroPay, PayDirect, Kreditkarte (nur VISA und Mastercard) zur Verfügung.

  • 25,00 € für die Übertragung zur Trichinenprobenentnahme
  • 7,95 € für jede Trichinenprobe (Gebühren für Tiere aus NRW werden derzeit vom Land NRW übernommen)
  • 14,10 € für die Abgabe oder Entnahme der Trichinenproben bei einem amtlichen Tierarzt vor Ort
Trichinen, Probe, Entnahme, Wild, Wildbrethygiene, Wildbret, Beauftragung, Wildfleisch, Wildschwein, Wildursprungsschein, Wildmarken https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/18041/show
39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3912
Fax 02541 18-3999

Herr

Burkhard

Neimeier

7 (Coesfeld, Daruper Str. 5)

02541 18-3911
burkhard.neimeier@kreis-coesfeld.de