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Bauakteneinsicht

Nach den Grundsätzen des nordrhein-westfälischen Verwaltungsverfahrensrechtes ist sowohl während des Baugenehmigungsverfahrens wie auch zu einem späteren Zeitpunkt die Einsichtnahme in eine bei der Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakte möglich, soweit die Antragstellerin/der Antragsteller zur Einsicht berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Antragstellerin/dem Antragsteller um die Eigentümerin/den Eigentümer handelt, wenn er/sie eine Eigentümervollmacht vorlegt oder wenn die Kenntnis der Bauakte zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer/seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Antragstellerin/den Antragsteller trifft hierbei die Darlegungs- und Nachweispflicht.

Verfahren:

Vorteilhaft und zur Verfahrensbeschleunigung beitragend ist die Verwendung des dafür vorgesehen Antragsformulares s.u.

Wichtig ist, dass die Angaben vollständig sind und ggf. erforderliche Nachweise/ Unterlagen bereits beigefügt sind.

Soweit dem Akteneinsichtsersuchen stattgegeben werden kann, erfolgt von hier aus einen Terminvereinbarung mit der Antragstellerin/dem Antragsteller.

Antragsstellung:

Rechtsgrundlagen

  • § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)

Unterlagen

  • Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag auf Bauakteneinsicht", den Sie als Downloadformular (unter "Formulare" / s.u.) oder bei der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld erhalten können.
  • Sonstige erforderliche Unterlagen wie z.B. Vollmacht
  • Bei der Akteneinsicht ist ein amtl. Ausweisdokument mitzuführen.

Kosten

Aktenauskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und richtet sich nach den Tarifstellen 1 ff. der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld.

Gebührentarif des Kreises Coesfeld


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Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

63.1 - Bauaufsicht

Bauakteneinsicht

Nach den Grundsätzen des nordrhein-westfälischen Verwaltungsverfahrensrechtes ist sowohl während des Baugenehmigungsverfahrens wie auch zu einem späteren Zeitpunkt die Einsichtnahme in eine bei der Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakte möglich, soweit die Antragstellerin/der Antragsteller zur Einsicht berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Antragstellerin/dem Antragsteller um die Eigentümerin/den Eigentümer handelt, wenn er/sie eine Eigentümervollmacht vorlegt oder wenn die Kenntnis der Bauakte zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer/seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Antragstellerin/den Antragsteller trifft hierbei die Darlegungs- und Nachweispflicht.

Verfahren:

Vorteilhaft und zur Verfahrensbeschleunigung beitragend ist die Verwendung des dafür vorgesehen Antragsformulares s.u.

Wichtig ist, dass die Angaben vollständig sind und ggf. erforderliche Nachweise/ Unterlagen bereits beigefügt sind.

Soweit dem Akteneinsichtsersuchen stattgegeben werden kann, erfolgt von hier aus einen Terminvereinbarung mit der Antragstellerin/dem Antragsteller.

Antragsstellung:

  • Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag auf Bauakteneinsicht", den Sie als Downloadformular (unter "Formulare" / s.u.) oder bei der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld erhalten können.
  • Sonstige erforderliche Unterlagen wie z.B. Vollmacht
  • Bei der Akteneinsicht ist ein amtl. Ausweisdokument mitzuführen.

Aktenauskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und richtet sich nach den Tarifstellen 1 ff. der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld.

Gebührentarif des Kreises Coesfeld

Bauakteneinsicht, Aktenauskunft, Bauen, Planung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20265/show
63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6300
Fax 02541 18-6399

Frau

Marion

Frieben

10a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6306
marion.frieben@kreis-coesfeld.de

Frau

Ruth

Mietke

10a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6303
ruth.mietke@kreis-coesfeld.de