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Bauakteneinsicht
Nach den Grundsätzen des nordrhein-westfälischen Verwaltungsverfahrensrechtes ist sowohl während des Baugenehmigungsverfahrens wie auch zu einem späteren Zeitpunkt die Einsichtnahme in eine bei der Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakte möglich, soweit die Antragstellerin/der Antragsteller zur Einsicht berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Antragstellerin/dem Antragsteller um die Eigentümerin/den Eigentümer handelt, wenn er/sie eine Eigentümervollmacht vorlegt oder wenn die Kenntnis der Bauakte zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer/seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Antragstellerin/den Antragsteller trifft hierbei die Darlegungs- und Nachweispflicht.
Verfahren:
Vorteilhaft und zur Verfahrensbeschleunigung beitragend ist die Verwendung des dafür vorgesehen Antragsformulares s.u.
Wichtig ist, dass die Angaben vollständig sind und ggf. erforderliche Nachweise/ Unterlagen bereits beigefügt sind.
Soweit dem Akteneinsichtsersuchen stattgegeben werden kann, erfolgt von hier aus einen Terminvereinbarung mit der Antragstellerin/dem Antragsteller.
Antragsstellung:
- Antrag auf Bauakteneinsicht (Assistent)
Rechtsgrundlagen
- § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)
Unterlagen
- Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag auf Bauakteneinsicht", den Sie als Downloadformular (unter "Formulare" / s.u.) oder bei der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld erhalten können.
- Sonstige erforderliche Unterlagen wie z.B. Vollmacht
- Bei der Akteneinsicht ist ein amtl. Ausweisdokument mitzuführen.
Kosten
Aktenauskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und richtet sich nach den Tarifstellen 1 ff. der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld.
Gebührentarif des Kreises Coesfeld
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marion Frieben
Tel: 02541 18-6306
E-Mail: marion.frieben@kreis-coesfeld.de
zuständig für Billerbeck, Nottuln und Rosendahl
- Frau Ruth Mietke
Tel: 02541 18-6303
E-Mail: ruth.mietke@kreis-coesfeld.de
zuständig für Ascheberg, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen und Senden
Zuständige Organisationseinheit
- 63 - Bauen und Wohnen
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: bauordnung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
63.1 - Bauaufsicht
Nach den Grundsätzen des nordrhein-westfälischen Verwaltungsverfahrensrechtes ist sowohl während des Baugenehmigungsverfahrens wie auch zu einem späteren Zeitpunkt die Einsichtnahme in eine bei der Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakte möglich, soweit die Antragstellerin/der Antragsteller zur Einsicht berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Antragstellerin/dem Antragsteller um die Eigentümerin/den Eigentümer handelt, wenn er/sie eine Eigentümervollmacht vorlegt oder wenn die Kenntnis der Bauakte zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer/seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Antragstellerin/den Antragsteller trifft hierbei die Darlegungs- und Nachweispflicht.
Verfahren:
Vorteilhaft und zur Verfahrensbeschleunigung beitragend ist die Verwendung des dafür vorgesehen Antragsformulares s.u.
Wichtig ist, dass die Angaben vollständig sind und ggf. erforderliche Nachweise/ Unterlagen bereits beigefügt sind.
Soweit dem Akteneinsichtsersuchen stattgegeben werden kann, erfolgt von hier aus einen Terminvereinbarung mit der Antragstellerin/dem Antragsteller.
Antragsstellung:
- Antrag auf Bauakteneinsicht (Assistent)
- Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag auf Bauakteneinsicht", den Sie als Downloadformular (unter "Formulare" / s.u.) oder bei der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld erhalten können.
- Sonstige erforderliche Unterlagen wie z.B. Vollmacht
- Bei der Akteneinsicht ist ein amtl. Ausweisdokument mitzuführen.
Aktenauskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühr bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand und richtet sich nach den Tarifstellen 1 ff. der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld.
Gebührentarif des Kreises Coesfeld
Frau
Marion
Frieben
10a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Ruth
Mietke
10a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)