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Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet unter anderem Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Die Erledigungsdauer für Gutachten unterscheidet sich in Abhängigkeit von Art, Umfang und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW)
Kosten
Die Gebühren richten sich dabei nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW)
Gebühr im Überblick bei einem abschließend ermittelten Wert bis zu 1 Mio Euro:
0,2 v.H. zzgl. 1.400 Euro:
Bei einem
Verkehrswert von 50.000 € beträgt die Gebühr 1.500 €
Verkehrswert von 100.000 € beträgt die Gebühr 1.600 €
Verkehrswert von 200.000 € beträgt die Gebühr 1.800 €
Verkehrswert von 500.000 € beträgt die Gebühr 2.400 €
Verkehrswert von 750.000 € beträgt die Gebühr 2.900 €
Verkehrswert von 1.000.000 € beträgt die Gebühr 3.400 €
Unberücksichtigt sind hierbei etwaige Zu- oder Abschläge gem. Tarifstelle 5.1 (s.o).
Auf die Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erheben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle: 02541 / 18-6810 (Herr Schnute) oder 02541 / 18-6811 (Herr Mathmann)
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Sebastian Schnute
Tel: 02541 18-6810
E-Mail: sebastian.schnute@kreis-coesfeld.de
- Herr Kai Mathmann
Tel: 02541 18-6811
E-Mail: kai.mathmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 62 - Vermessung und Kataster
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: katasteramt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
62.1 - Vermessung und Geoinformation
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet unter anderem Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Die Erledigungsdauer für Gutachten unterscheidet sich in Abhängigkeit von Art, Umfang und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle.
Formulare
Die Gebühren richten sich dabei nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW)
Gebühr im Überblick bei einem abschließend ermittelten Wert bis zu 1 Mio Euro:
0,2 v.H. zzgl. 1.400 Euro:
Bei einem
Verkehrswert von 50.000 € beträgt die Gebühr 1.500 €
Verkehrswert von 100.000 € beträgt die Gebühr 1.600 €
Verkehrswert von 200.000 € beträgt die Gebühr 1.800 €
Verkehrswert von 500.000 € beträgt die Gebühr 2.400 €
Verkehrswert von 750.000 € beträgt die Gebühr 2.900 €
Verkehrswert von 1.000.000 € beträgt die Gebühr 3.400 €
Unberücksichtigt sind hierbei etwaige Zu- oder Abschläge gem. Tarifstelle 5.1 (s.o).
Auf die Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erheben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle: 02541 / 18-6810 (Herr Schnute) oder 02541 / 18-6811 (Herr Mathmann)
Herr
Sebastian
Schnute
110 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Kai
Mathmann
109 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)