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Vermessungen
Die Durchführung von Vermessungen, die zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters oder zur Überprüfung von Grundstücksgrenzen dienen, gehört zu den Aufgaben der Abteilungen Vermessungen und Liegenschaftskataster.
Welche Arten von Vermessungen werden ausgeführt?
- Vermessungen zur Teilung von Grundstücken (Teilungsvermessungen)
- Vermessungen zur Erstellung von Lageplänen (Amtlicher Lageplan)
- Vermessungen zur Überprüfung bestehender Grundstücksgrenzen (Grenzvermessung)
- Gebäudeeinmessungen
- topographische Vermessungen (z.B. Amtliche Basiskarte 1:5000)
- Ingenieurvermessungen (unter besonderen Voraussetzungen)
- Vermessungen zur Katastererneuerung
Was ist eine Teilungsvermessung und wozu dient diese?
Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen.
Wann wird eine Gebäudeeinmessung erforderlich?
Wenn nach dem 01.08.1972 auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist, muss der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte auf seine Kosten dieses Gebäude oder die Veränderungen einmessen lassen.
Wer ist berechtigt einen Vermessungsantrag zu stellen?
Die Grundstückseigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte (Nutzungs- und Erbbauberechtigte) oder jeder andere, dem der Eigentümer die Zustimmung erteilt hat.
Wie ist dieser Antrag zu stellen?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Bei Teilungsvermessungen sind zusätzlich Festlegungen zur Lage der neu zu bildenden Grenze anzugeben.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in NRW (VermWertKostO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Kosten
Wie hoch sind die Kosten einer Vermessung?
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in NRW (VermWertKostO NRW).
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Martin Kemper
Tel: 02541 18-6201
E-Mail: martin.kemper@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 62 - Vermessung und Kataster
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: katasteramt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
62.1 - Vermessung und Geoinformation
Die Durchführung von Vermessungen, die zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters oder zur Überprüfung von Grundstücksgrenzen dienen, gehört zu den Aufgaben der Abteilungen Vermessungen und Liegenschaftskataster.
Welche Arten von Vermessungen werden ausgeführt?
- Vermessungen zur Teilung von Grundstücken (Teilungsvermessungen)
- Vermessungen zur Erstellung von Lageplänen (Amtlicher Lageplan)
- Vermessungen zur Überprüfung bestehender Grundstücksgrenzen (Grenzvermessung)
- Gebäudeeinmessungen
- topographische Vermessungen (z.B. Amtliche Basiskarte 1:5000)
- Ingenieurvermessungen (unter besonderen Voraussetzungen)
- Vermessungen zur Katastererneuerung
Was ist eine Teilungsvermessung und wozu dient diese?
Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen.
Wann wird eine Gebäudeeinmessung erforderlich?
Wenn nach dem 01.08.1972 auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist, muss der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte auf seine Kosten dieses Gebäude oder die Veränderungen einmessen lassen.
Wer ist berechtigt einen Vermessungsantrag zu stellen?
Die Grundstückseigentümer und ihnen gleichstehende Berechtigte (Nutzungs- und Erbbauberechtigte) oder jeder andere, dem der Eigentümer die Zustimmung erteilt hat.
Wie ist dieser Antrag zu stellen?
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Bei Teilungsvermessungen sind zusätzlich Festlegungen zur Lage der neu zu bildenden Grenze anzugeben.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in NRW (VermWertKostO NRW)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Wie hoch sind die Kosten einer Vermessung?
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung in NRW (VermWertKostO NRW).
Herr
Martin
Kemper
115 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)