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Katasterübernahme

Diese Information richtet sich ausschließlich an behördliche Vermessungsstellen.
Als behördliche Vermessungsstelle können Sie Teile der Vermessungsschriften (Berechnungen, Koordinatenverzeichnis, usw.) per E-Mail zur Katasterübernahme einreichen.

Katasterübernahme in der Praxis:
Aufgrund von häufigen Rückfragen sind zu den nachfolgenden Themen Hinweise zusammengestellt.

  • Hinweise zur Vermessung und Berechnung im ETRS 89 (Download)
  • Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 21.03.2005 zum Anschlusszwang (Download)
  • Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 25.10.1967 zur Ausführung von Katastervermessungen bei Markenwegen (Download)
  • ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem)
Katasterübernahme

Diese Information richtet sich ausschließlich an behördliche Vermessungsstellen.
Als behördliche Vermessungsstelle können Sie Teile der Vermessungsschriften (Berechnungen, Koordinatenverzeichnis, usw.) per E-Mail zur Katasterübernahme einreichen.

Katasterübernahme in der Praxis:
Aufgrund von häufigen Rückfragen sind zu den nachfolgenden Themen Hinweise zusammengestellt.

  • Hinweise zur Vermessung und Berechnung im ETRS 89 (Download)
  • Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 21.03.2005 zum Anschlusszwang (Download)
  • Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 25.10.1967 zur Ausführung von Katastervermessungen bei Markenwegen (Download)
  • ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem)
Übernahme Kataster https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/352/show
62 - Vermessung und Kataster
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6200
Fax 02541 18-6299

Herr

Frank

Kleinhölter

Fachdienstleitung

118 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6700
frank.kleinhoelter@kreis-coesfeld.de