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Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW hat jeder, der einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, dem Gesundheitsamt die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit anzuzeigen. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung zu überwachen.

Aus diesem Grunde sind dem Gesundheitsamt vor der Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit bestimmte Unterlagen (vgl. unten - Benötigte Unterlagen) vorzulegen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Heilberufsgesetz
  • alle Gesetze der nichtärztlichen Heilberufe (wie Hebammengesetz, Podologengesetz, Pflegeberufegesetz usw.)
  • alle Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der nichtärztlichen Heilberufe
  • Heilpraktikergesetz

Unterlagen

  • Mitteilung über die Praxisanschrift und das Datum der Praxiseröffnung
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in aktuell amtlich beglaubigter Fotokopie
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (z.B. aktuell amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises)

Kosten

  • 25,00 € (sofern eine Anmeldebestätigung beantragt wird)

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Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

53.4 - Umwelt- und Infektionsschutz

Berufe des Gesundheitswesens: Erfassung und Überwachung

Nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW hat jeder, der einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen will, dem Gesundheitsamt die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit anzuzeigen. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung zu überwachen.

Aus diesem Grunde sind dem Gesundheitsamt vor der Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit bestimmte Unterlagen (vgl. unten - Benötigte Unterlagen) vorzulegen.

Formulare

  • Mitteilung über die Praxisanschrift und das Datum der Praxiseröffnung
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in aktuell amtlich beglaubigter Fotokopie
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (z.B. aktuell amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises)
  • 25,00 € (sofern eine Anmeldebestätigung beantragt wird)
Eröffnung, Übernahme, Anmeldung, Praxis, Podologie, Hebamme, Krankenpflege, Pflege, Dienst, Heilpraktiker https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/357/show
53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16 48653 Coesfeld

Frau

Nina

Pledl

15 (Coesfeld, Schützenwall 16)

02541 18-5311
nina.pledl@kreis-coesfeld.de