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Hygieneüberwachung

Zum Thema Hygiene berät, informiert und überwacht das Gesundheitsamt öffentliche Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten etc. Regelmäßig und/oder anlassbezogen finden je nach Art der Einrichtungen Ortsbegehungen statt, um bzgl. Einhaltung der Hygienevorschriften zu beraten und zu überwachen. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt.

Hygieneberatung/-überwachung beinhaltet folgende Punkte:

  • Überwachung insbes. der Hygiene von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
  • Hygieneüberwachung von Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Behandlungseinrichtungen
  • Mitwirkung bei Angelegenheiten des Rettungswesens und des Krankentransportwesens, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Hygieneüberwachung und Beratung der Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Angelegenheiten der Hygiene im Siedlungs- und Beherbergungswesen, Hygieneaufsicht über Wohnheime 
  • Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
  • Mitwirkung bei der Überwachung von Gewerbebetrieben
  • wasserrechtliche Erlaubnisse
  • Bauleitplanung und Baugenehmigung
  • Mitwirkung bei der Einrichtung, Verlegung oder Veränderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Bäderhygiene, Überwachung der Badegewässer
  • hygienische Überwachung der Abwasser- und Abfallbeseitigung
  • Trinkwasserüberwachung
  • Bewertung von Altlasten, Bodenverunreinigungen, Schadstoffen in der Innen- und Außenraumluft, Lärm, Strahlung
  • Wohnungshygiene (Schimmel)

Bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen Einrichtungen und im medizinischen Bereich wird die Untere Gesundheitsbehörde am Genehmigungsverfahren beteiligt, um notwendige hygienische Anforderungen an das Bauvorhaben darzulegen (Stellungnahme an die Baubehörde).

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an!

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Hygieneverordnung des Landes NRW
  • GefStoffVO
  • Heimgesetz (HeimG)
  • Heimmindestbauverordnung (HeimMindbauVO)
  • Bauordnung NRW (BauONW)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
  • Richtlinien des Robert-Koch-Institutes
  • Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Hyg.Med.VO)
  • VDI-Richtlinien
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Unterlagen

Benötigte Unterlagen auf Anfrage.

Kosten

Gebühren auf Anfrage.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

53.4 - Umwelt- und Infektionsschutz

Hygieneüberwachung

Zum Thema Hygiene berät, informiert und überwacht das Gesundheitsamt öffentliche Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten etc. Regelmäßig und/oder anlassbezogen finden je nach Art der Einrichtungen Ortsbegehungen statt, um bzgl. Einhaltung der Hygienevorschriften zu beraten und zu überwachen. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt.

Hygieneberatung/-überwachung beinhaltet folgende Punkte:

  • Überwachung insbes. der Hygiene von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
  • Hygieneüberwachung von Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Behandlungseinrichtungen
  • Mitwirkung bei Angelegenheiten des Rettungswesens und des Krankentransportwesens, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Hygieneüberwachung und Beratung der Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Angelegenheiten der Hygiene im Siedlungs- und Beherbergungswesen, Hygieneaufsicht über Wohnheime 
  • Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
  • Mitwirkung bei der Überwachung von Gewerbebetrieben
  • wasserrechtliche Erlaubnisse
  • Bauleitplanung und Baugenehmigung
  • Mitwirkung bei der Einrichtung, Verlegung oder Veränderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Bäderhygiene, Überwachung der Badegewässer
  • hygienische Überwachung der Abwasser- und Abfallbeseitigung
  • Trinkwasserüberwachung
  • Bewertung von Altlasten, Bodenverunreinigungen, Schadstoffen in der Innen- und Außenraumluft, Lärm, Strahlung
  • Wohnungshygiene (Schimmel)

Bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen Einrichtungen und im medizinischen Bereich wird die Untere Gesundheitsbehörde am Genehmigungsverfahren beteiligt, um notwendige hygienische Anforderungen an das Bauvorhaben darzulegen (Stellungnahme an die Baubehörde).

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an!

Benötigte Unterlagen auf Anfrage.

Gebühren auf Anfrage.

Gesundheitlicher Umweltschutz, Öffentliche Einrichtungen und Betriebe nach HyGVO, Hygiene (bauliche Voraussetzungen) https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/410/show
53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16 48653 Coesfeld

Herr

Sven

Benning

212 (Coesfeld, Schützenwall 16)

02541 18-5408
sven.benning@kreis-coesfeld.de

Frau

Saskia

Buß

212 (Coesfeld, Schützenwall 16)

02541 18-5418
saskia.buss@kreis-coesfeld.de

Herr

Benedikt

Rüter

109 (Dülmen, Kreuzweg 25)

02541 18-5411
benedikt.rueter@kreis-coesfeld.de

Frau

Barbara

Lütkenhaus

2 (Coesfeld, Schützenwall 16)

02541 18-5409
barbara.luetkenhaus@kreis-coesfeld.de