BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Hygieneüberwachung
Zum Thema Hygiene berät, informiert und überwacht das Gesundheitsamt öffentliche Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten etc. Regelmäßig und/oder anlassbezogen finden je nach Art der Einrichtungen Ortsbegehungen statt, um bzgl. Einhaltung der Hygienevorschriften zu beraten und zu überwachen. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt.
Hygieneberatung/-überwachung beinhaltet folgende Punkte:
- Überwachung insbes. der Hygiene von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- Hygieneüberwachung von Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Behandlungseinrichtungen
- Mitwirkung bei Angelegenheiten des Rettungswesens und des Krankentransportwesens, Katastrophen- und Zivilschutz
- Hygieneüberwachung und Beratung der Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Angelegenheiten der Hygiene im Siedlungs- und Beherbergungswesen, Hygieneaufsicht über Wohnheime
- Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Mitwirkung bei der Überwachung von Gewerbebetrieben
- wasserrechtliche Erlaubnisse
- Bauleitplanung und Baugenehmigung
- Mitwirkung bei der Einrichtung, Verlegung oder Veränderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Bäderhygiene, Überwachung der Badegewässer
- hygienische Überwachung der Abwasser- und Abfallbeseitigung
- Trinkwasserüberwachung
- Bewertung von Altlasten, Bodenverunreinigungen, Schadstoffen in der Innen- und Außenraumluft, Lärm, Strahlung
- Wohnungshygiene (Schimmel)
Bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen Einrichtungen und im medizinischen Bereich wird die Untere Gesundheitsbehörde am Genehmigungsverfahren beteiligt, um notwendige hygienische Anforderungen an das Bauvorhaben darzulegen (Stellungnahme an die Baubehörde).
Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an!
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Hygieneverordnung des Landes NRW
- GefStoffVO
- Heimgesetz (HeimG)
- Heimmindestbauverordnung (HeimMindbauVO)
- Bauordnung NRW (BauONW)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Richtlinien des Robert-Koch-Institutes
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Hyg.Med.VO)
- VDI-Richtlinien
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Unterlagen
Benötigte Unterlagen auf Anfrage.
Kosten
Gebühren auf Anfrage.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Sven Benning
Tel: 02541 18-5408
E-Mail: sven.benning@kreis-coesfeld.de
- Frau Saskia Buß
Tel: 02541 18-5418
E-Mail: saskia.buss@kreis-coesfeld.de
- Herr Benedikt Rüter
Tel: 02541 18-5411
E-Mail: benedikt.rueter@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht) - Frau Barbara Lütkenhaus
Tel: 02541 18-5409
E-Mail: barbara.luetkenhaus@kreis-coesfeld.de
(Gesundheitsaufsicht)
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
53.4 - Umwelt- und Infektionsschutz
Zum Thema Hygiene berät, informiert und überwacht das Gesundheitsamt öffentliche Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten etc. Regelmäßig und/oder anlassbezogen finden je nach Art der Einrichtungen Ortsbegehungen statt, um bzgl. Einhaltung der Hygienevorschriften zu beraten und zu überwachen. Ziel ist der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt.
Hygieneberatung/-überwachung beinhaltet folgende Punkte:
- Überwachung insbes. der Hygiene von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- Hygieneüberwachung von Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Behandlungseinrichtungen
- Mitwirkung bei Angelegenheiten des Rettungswesens und des Krankentransportwesens, Katastrophen- und Zivilschutz
- Hygieneüberwachung und Beratung der Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Angelegenheiten der Hygiene im Siedlungs- und Beherbergungswesen, Hygieneaufsicht über Wohnheime
- Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Mitwirkung bei der Überwachung von Gewerbebetrieben
- wasserrechtliche Erlaubnisse
- Bauleitplanung und Baugenehmigung
- Mitwirkung bei der Einrichtung, Verlegung oder Veränderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Bäderhygiene, Überwachung der Badegewässer
- hygienische Überwachung der Abwasser- und Abfallbeseitigung
- Trinkwasserüberwachung
- Bewertung von Altlasten, Bodenverunreinigungen, Schadstoffen in der Innen- und Außenraumluft, Lärm, Strahlung
- Wohnungshygiene (Schimmel)
Bei Neu- oder Umbauten von öffentlichen Einrichtungen und im medizinischen Bereich wird die Untere Gesundheitsbehörde am Genehmigungsverfahren beteiligt, um notwendige hygienische Anforderungen an das Bauvorhaben darzulegen (Stellungnahme an die Baubehörde).
Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an!
Benötigte Unterlagen auf Anfrage.
Gebühren auf Anfrage.
Gesundheitlicher Umweltschutz, Öffentliche Einrichtungen und Betriebe nach HyGVO, Hygiene (bauliche Voraussetzungen) https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/410/showHerr
Sven
Benning
212 (Coesfeld, Schützenwall 16)
Frau
Saskia
Buß
212 (Coesfeld, Schützenwall 16)
Herr
Benedikt
Rüter
109 (Dülmen, Kreuzweg 25)
Frau
Barbara
Lütkenhaus
2 (Coesfeld, Schützenwall 16)