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Pharmazeutische Überwachungsaufgaben
Zu den Aufgaben des Amtsapothekers gehören die Apothekenaufsicht und die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen.
Apothekenaufsicht:
- Betriebserlaubnis
- Abnahme- u. Regelbesichtigungen
- Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen mit Heimen und Krankenhäusern
- Versandhandelserlaubnis
Überwachung des Arzneimittelverkehrs außerhalb von Apotheken:
- im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel
- in Zusammenarbeit mit Zollbehörden bei Arzneimitteleinfuhren
Sozialpharmazie
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs:
- in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln im Reiseverkehr (EG- und EWR-Staaten)
Überwachung des Einzelhandels mit Gefahrstoffen:
- Überprüfung von Betrieben und Einzelhandelsbetrieben
Diese Aufgaben dienen der Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen und damit dem Schutz der Verbraucher und Patienten.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Arzneimittelgroßhandelsbetriebsverordnung
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittelbinnenhandelsverordnung
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Unterlagen
Auf Anfrage.
Kosten
Auf Anfrage.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mirjam Henriette Kirsch
Amtsapotheker/-in
Tel: 02591 9183-5346
E-Mail: mirjam.kirsch@kreis-coesfeld.de
- Frau Ivonne Dettmann
Tel: 02591 9183-5343
E-Mail: ivonne.dettmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Zu den Aufgaben des Amtsapothekers gehören die Apothekenaufsicht und die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen.
Apothekenaufsicht:
- Betriebserlaubnis
- Abnahme- u. Regelbesichtigungen
- Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen mit Heimen und Krankenhäusern
- Versandhandelserlaubnis
Überwachung des Arzneimittelverkehrs außerhalb von Apotheken:
- im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimittel
- in Zusammenarbeit mit Zollbehörden bei Arzneimitteleinfuhren
Sozialpharmazie
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs:
- in Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäusern
- Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln im Reiseverkehr (EG- und EWR-Staaten)
Überwachung des Einzelhandels mit Gefahrstoffen:
- Überprüfung von Betrieben und Einzelhandelsbetrieben
Diese Aufgaben dienen der Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen und damit dem Schutz der Verbraucher und Patienten.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Arzneimittelgroßhandelsbetriebsverordnung
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittelbinnenhandelsverordnung
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Auf Anfrage.
Auf Anfrage.
Apothekenaufsicht, Überwachung des Arzneimittelverkehrs, Amtsapotheker https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/417/show
Frau
Mirjam Henriette
Kirsch
Amtsapotheker/-in
108 (Lüdinghausen, Graf-Wedel-Straße 2)
Frau
Ivonne
Dettmann
110 (Lüdinghausen, Graf-Wedel-Straße 2)