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Zertifizierung von Fortbildungskursen für Hebammen und Entbindungspfleger

Angebotene Fortbildungskurse für Hebammen und Entbindungspfleger
müssen vom Gesundheitsamt zertifiziert werden. Die Zertifizierung kann
von den Veranstaltern beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Hierzu werden aussagekräftige Unterlagen zu den Inhalten der Fortbildungsveranstaltungen benötigt.

Hilfreich ist der unter Formulare hinterlegte Vordruck "Seminarbeschreibung".

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Heilberufsgesetz
  • alle Gesetze der nichtärztlichen Heilberufe (wie Hebammengesetz, Podologengesetz, Krankenpflegegesetz usw.)
  • alle Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der nichtärztlichen Heilberufe

Kosten

  • Nach Ziffer 10.3.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung   25,00 € bis 100,00 € für die Zertifizierung eines Fortbildungskurses je nach Aufwand (vom Anbieter zu zahlen)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

53.3 - Sozialpsychiatrischer Dienst / sozialer Dienst

Zertifizierung von Fortbildungskursen für Hebammen und Entbindungspfleger

Angebotene Fortbildungskurse für Hebammen und Entbindungspfleger
müssen vom Gesundheitsamt zertifiziert werden. Die Zertifizierung kann
von den Veranstaltern beim Gesundheitsamt beantragt werden.

Hierzu werden aussagekräftige Unterlagen zu den Inhalten der Fortbildungsveranstaltungen benötigt.

Hilfreich ist der unter Formulare hinterlegte Vordruck "Seminarbeschreibung".

Formulare

  • Nach Ziffer 10.3.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung   25,00 € bis 100,00 € für die Zertifizierung eines Fortbildungskurses je nach Aufwand (vom Anbieter zu zahlen)
Seminare, Kurse, Workshops, Fortbildung, Hebammen, Entbildungspfleger https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/451/show
53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16 48653 Coesfeld

Frau

Nina

Pledl

15 (Coesfeld, Schützenwall 16)

02541 18-5311
nina.pledl@kreis-coesfeld.de