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Podologie
Um den Tätigkeitsbereich der medizinischen Fußpflege einheitlich zu regeln, ist ein bundeseinheitliches Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen beschlossen worden und am 02.01.2002 in Kraft getreten. Die wesentlichen Veränderungen, die sich mit der Umsetzung dieses Gesetzes ergeben, werden in dem Informationsblatt, das unter der Rubrik "Formulare" hinterlegt ist, dargestellt.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Um den Tätigkeitsbereich der medizinischen Fußpflege einheitlich zu regeln, ist ein bundeseinheitliches Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen beschlossen worden und am 02.01.2002 in Kraft getreten. Die wesentlichen Veränderungen, die sich mit der Umsetzung dieses Gesetzes ergeben, werden in dem Informationsblatt, das unter der Rubrik "Formulare" hinterlegt ist, dargestellt.
Medizinische Fußpflege, Fußpflege https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/455/show