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Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Das Kreisjugendamt Coesfeld ist zuständig für die Tageseinrichtungen für Kinder in den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen, die über ein eigenes Jugendamt verfügen.
Die Tageseinrichtungen werden von den Kirchengemeinden, freien Trägern, Elterninitiativen oder den Städten und Gemeinden betrieben.
Eine Übersicht über die vorhandenen Tageseinrichtungen finden Sie auf der Seite Kinderbetreuung im Kreis Coesfeld unter:
Derzeit wird ein digitales Anmeldeverfahren in den drei Kommunen Ascheberg, Billerbeck und Senden eingeführt. Über mykitaVM können Sie sich über die Kitas informieren und Ihr Kind online für Ihre Wunsch-Kitas vormerken lassen. Informationen hierzu finden Sie auch im Flyer (s. Downloads).
Jedes Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Das Jugendamt ist zuständig für die Kindergartenbedarfsplanung und die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Es ist Ansprechpartner für die Tageseinrichtungen und deren Träger bei rechtlichen und finanziellen Fragen.
Elternbeiträge
Die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen erfolgt über die Stadt oder Gemeinde, in der die Tageseinrichtung liegt. Hier finden Sie einen Überblick über die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld:
Hinweis: Den Erlass von Elternbeiträgen können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Alter des Kindes, Betreuungsumfang und Einkommensverhältnissen.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Richtlinien des Kreises Coesfeld zur Förderung von Spielgruppen
Informationen zum Datenschutz
Der Kreis Coesfeld nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben. Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Yvonne Benson
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5235
E-Mail: yvonne.benson@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: elterngeld@kreis-coesfeld.de
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Verwandte Dienstleistungen
Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen zur Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Das Kreisjugendamt Coesfeld ist zuständig für die Tageseinrichtungen für Kinder in den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen, die über ein eigenes Jugendamt verfügen.
Die Tageseinrichtungen werden von den Kirchengemeinden, freien Trägern, Elterninitiativen oder den Städten und Gemeinden betrieben.
Eine Übersicht über die vorhandenen Tageseinrichtungen finden Sie auf der Seite Kinderbetreuung im Kreis Coesfeld unter:
Derzeit wird ein digitales Anmeldeverfahren in den drei Kommunen Ascheberg, Billerbeck und Senden eingeführt. Über mykitaVM können Sie sich über die Kitas informieren und Ihr Kind online für Ihre Wunsch-Kitas vormerken lassen. Informationen hierzu finden Sie auch im Flyer (s. Downloads).
Jedes Kind hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Das Jugendamt ist zuständig für die Kindergartenbedarfsplanung und die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. Es ist Ansprechpartner für die Tageseinrichtungen und deren Träger bei rechtlichen und finanziellen Fragen.
Elternbeiträge
Die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen erfolgt über die Stadt oder Gemeinde, in der die Tageseinrichtung liegt. Hier finden Sie einen Überblick über die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld:
Hinweis: Den Erlass von Elternbeiträgen können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Alter des Kindes, Betreuungsumfang und Einkommensverhältnissen.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Richtlinien des Kreises Coesfeld zur Förderung von Spielgruppen
Informationen zum Datenschutz
Der Kreis Coesfeld nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben. Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Tageseinrichtungen für Kinder, Kindergärten, Spielgruppen, Kindergarten, Kita https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/456/showFrau
Yvonne
Benson
Fachdienstleitung
206 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Yvonne
Benson
Fachdienstleitung
206 (Coesfeld, Schützenwall 10)