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Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsheranziehung
Dann können Sie beim Jugendamt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Ihr Kind beantragen.
Unterhaltsvorschuss online bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Coesfeld auch online zu stellen (siehe rechts Onlinedienste).
Wenn Sie und Ihr Kind die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihrem Kind eine monatliche Unterhaltsleistung. Diese Unterhaltsleistung wird auf Grundlage des maßgeblichen Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind ermittelt. Wenn Ihr Kind Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält oder Anspruch auf Waisenbezüge hat, werden diese Beträge ebenfalls angerechnet. Ab dem 15. Lebensjahr werden dann gegebenenfalls Einkünfte wie z.B. Ausbildungsvergütung auf den Mindestunterhalt angerechnet.
Der andere Elternteil soll aber durch die Unterhaltsleistung des Jugendamtes nicht entlastet werden.
Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geht aus diesem Grund kraft Gesetzes auf das Land über. Wenn Ihrem Kind vor dem 01.07.2019 Unterhaltsleistungen nach dem UVG gewährt wurden, machen wir für das Land diese Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend. Gegebenenfalls veranlassen wir die die gerichtliche Titulierung und die Vollstreckung des Unterhaltsanspruches. Ansonsten erfolgt die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil für Antragstellungen ab dem 01.07.2019 durch die Landesfinanzverwaltung.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung.
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.
Formulare
Siehe rechte Seite Downloads
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Geburtsurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Meldebescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
- Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Unterhaltstitel ...)
des beantragenden Elternteils
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anke Thor
Tel: 02541 18-5211
E-Mail: anke.thor@kreis-coesfeld.de
- Frau Dagmar Ludwig
Tel: 02541 18-5257
E-Mail: dagmar.ludwig@kreis-coesfeld.de
- Frau Julia Walter
Tel: 02541 18-5212
E-Mail: julia.walter@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.3 - Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Verwandte Dienstleistungen
Dann können Sie beim Jugendamt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Ihr Kind beantragen.
Unterhaltsvorschuss online bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Coesfeld auch online zu stellen (siehe rechts Onlinedienste).
Wenn Sie und Ihr Kind die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihrem Kind eine monatliche Unterhaltsleistung. Diese Unterhaltsleistung wird auf Grundlage des maßgeblichen Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind ermittelt. Wenn Ihr Kind Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält oder Anspruch auf Waisenbezüge hat, werden diese Beträge ebenfalls angerechnet. Ab dem 15. Lebensjahr werden dann gegebenenfalls Einkünfte wie z.B. Ausbildungsvergütung auf den Mindestunterhalt angerechnet.
Der andere Elternteil soll aber durch die Unterhaltsleistung des Jugendamtes nicht entlastet werden.
Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geht aus diesem Grund kraft Gesetzes auf das Land über. Wenn Ihrem Kind vor dem 01.07.2019 Unterhaltsleistungen nach dem UVG gewährt wurden, machen wir für das Land diese Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend. Gegebenenfalls veranlassen wir die die gerichtliche Titulierung und die Vollstreckung des Unterhaltsanspruches. Ansonsten erfolgt die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil für Antragstellungen ab dem 01.07.2019 durch die Landesfinanzverwaltung.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung.
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.
Formulare
Siehe rechte Seite Downloads
- Geburtsurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Meldebescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
- Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Unterhaltstitel ...)
des beantragenden Elternteils
Frau
Anke
Thor
126 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Dagmar
Ludwig
201 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Julia
Walter
43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)