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Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsheranziehung

Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keine oder nur Unterhaltszahlungen unter dem festgesetzten Mindestunterhalt Ihres Kindes?

Dann können Sie beim Jugendamt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Ihr Kind beantragen.
Unterhaltsvorschuss online bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Coesfeld auch online zu stellen (siehe rechts Onlinedienste).

Wenn Sie und Ihr Kind die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihrem Kind eine monatliche Unterhaltsleistung. Diese Unterhaltsleistung wird auf Grundlage des maßgeblichen Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind ermittelt. Wenn Ihr Kind Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält oder Anspruch auf Waisenbezüge hat, werden diese Beträge ebenfalls angerechnet. Ab dem 15. Lebensjahr werden dann gegebenenfalls Einkünfte wie z.B. Ausbildungsvergütung auf den Mindestunterhalt angerechnet.

Der andere Elternteil soll aber durch die Unterhaltsleistung des Jugendamtes nicht entlastet werden.

Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geht aus diesem Grund kraft Gesetzes auf das Land über. Wenn Ihrem Kind vor dem 01.07.2019 Unterhaltsleistungen nach dem UVG gewährt wurden, machen wir für das Land diese Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend. Gegebenenfalls veranlassen wir die die gerichtliche Titulierung und die Vollstreckung des Unterhaltsanspruches. Ansonsten erfolgt die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil für Antragstellungen ab dem 01.07.2019 durch die Landesfinanzverwaltung.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung.

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Formulare

Siehe rechte Seite Downloads

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Geburtsurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
  • Meldebescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
  • Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Unterhaltstitel ...)
    des beantragenden Elternteils

Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

51.3 - Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

Verwandte Dienstleistungen

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Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keine oder nur Unterhaltszahlungen unter dem festgesetzten Mindestunterhalt Ihres Kindes?

Dann können Sie beim Jugendamt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Ihr Kind beantragen.
Unterhaltsvorschuss online bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Coesfeld auch online zu stellen (siehe rechts Onlinedienste).

Wenn Sie und Ihr Kind die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihrem Kind eine monatliche Unterhaltsleistung. Diese Unterhaltsleistung wird auf Grundlage des maßgeblichen Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind ermittelt. Wenn Ihr Kind Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält oder Anspruch auf Waisenbezüge hat, werden diese Beträge ebenfalls angerechnet. Ab dem 15. Lebensjahr werden dann gegebenenfalls Einkünfte wie z.B. Ausbildungsvergütung auf den Mindestunterhalt angerechnet.

Der andere Elternteil soll aber durch die Unterhaltsleistung des Jugendamtes nicht entlastet werden.

Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geht aus diesem Grund kraft Gesetzes auf das Land über. Wenn Ihrem Kind vor dem 01.07.2019 Unterhaltsleistungen nach dem UVG gewährt wurden, machen wir für das Land diese Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend. Gegebenenfalls veranlassen wir die die gerichtliche Titulierung und die Vollstreckung des Unterhaltsanspruches. Ansonsten erfolgt die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil für Antragstellungen ab dem 01.07.2019 durch die Landesfinanzverwaltung.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung.

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Formulare

Siehe rechte Seite Downloads

  • Geburtsurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
  • Meldebescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
  • Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Unterhaltstitel ...)
    des beantragenden Elternteils
UVG, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/457/show
51 - Jugendamt
Schützenwall 10 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5140
Fax 02541 18-5299

Frau

Anke

Thor

126 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5211
anke.thor@kreis-coesfeld.de

Frau

Dagmar

Ludwig

201 (Coesfeld, Schützenwall 10)

02541 18-5257
dagmar.ludwig@kreis-coesfeld.de

Frau

Julia

Walter

43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-5212
julia.walter@kreis-coesfeld.de