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Unterhaltsheranziehung (Sozialamt)

Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils

Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil soll durch den Unterhaltsvorschuss des Staates nicht entlastet werden.

Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gehen deshalb in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über.

Das Land macht diese Ansprüche geltend und falls notwendig werden die Ansprüche gerichtlich tituliert und vollstreckt.

Rechtsgrundlagen


Informationen zum Datenschutz

Der Kreis Coesfeld nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.
Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Unterlagen

Für die Unterhaltsheranziehung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Mietvertrag
  • gegebenenfalls Kreditverträge
  • bei Arbeitslosigkeit: Nachweise über das Bemühen um einen Arbeitsplatz (Bewerbungsunterlagen)

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

50.1 - Finanzen

Unterhaltsheranziehung (Sozialamt)

Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils

Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil soll durch den Unterhaltsvorschuss des Staates nicht entlastet werden.

Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gehen deshalb in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über.

Das Land macht diese Ansprüche geltend und falls notwendig werden die Ansprüche gerichtlich tituliert und vollstreckt.

Rechtsgrundlagen


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Für die Unterhaltsheranziehung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Mietvertrag
  • gegebenenfalls Kreditverträge
  • bei Arbeitslosigkeit: Nachweise über das Bemühen um einen Arbeitsplatz (Bewerbungsunterlagen)
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/477/show
50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5000
Fax 02541 18-5099

Frau

Claudia

Leutermann

215 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5044
claudia.leutermann@kreis-coesfeld.de

Frau

Barbara

Hülswitt

206 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5043
barbara.huelswitt@kreis-coesfeld.de

Frau

Simone

Baumeister

215 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5047
simone.baumeister@kreis-coesfeld.de

Frau

Melanie

Bollengrafen

219 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5049
melanie.bollengrafen@kreis-coesfeld.de

Frau

Michaela

Bussen

206 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5041
michaela.bussen@kreis-coesfeld.de

Frau

Melanie

Laufer

219 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5048
melanie.laufer@kreis-coesfeld.de

Frau

Pia

Völker

206 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5039
pia.voelker@kreis-coesfeld.de

Frau

Maike

Kalz

219 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5038
maike.kalz@kreis-coesfeld.de