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Negativbescheinigung / Sorgeerklärung
Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
Die Negativbescheinigung kann beim Kreisjugendamt Coesfeld angefordert werden.
Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden.
Die Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Voraussetzungen
- mind. Alter 18 Jahre
Unterlagen
Negativbescheinigung:
- Personalausweis,
- Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung (siehe Dokumente)
Sorgeerklärung:
- Personalausweis
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
Downloads
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Carola Jasper
Tel: 02541 18-5252
E-Mail: carola.jasper@kreis-coesfeld.de
- Frau Annette Konert
Tel: 02541 18-5251
E-Mail: annette.konert@kreis-coesfeld.de
- Frau Melissa Benson
Tel: 02541 18-5250
E-Mail: melissa.benson@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.3 - Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
Die Negativbescheinigung kann beim Kreisjugendamt Coesfeld angefordert werden.
Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden.
Die Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.
Negativbescheinigung:
- Personalausweis,
- Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung (siehe Dokumente)
Sorgeerklärung:
- Personalausweis
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes
Es fallen keine Gebühren an.
Sorgeerklärung, Negativbescheinigung, Sorgeregister, Kinder, Sorgerecht https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/479/showFrau
Carola
Jasper
34 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Annette
Konert
35 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Melissa
Benson
34 (Coesfeld, Schützenwall 10)