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Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf der Grundlage des Kinder- und Jugendfördergesetzes (Drittes Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW) die Angebote und Aktivitäten der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe in den Aufgabenfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit,  offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen werden die einzelnen Förderbereiche und  das Antragsverfahren  beschrieben:

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

51.2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld

Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf der Grundlage des Kinder- und Jugendfördergesetzes (Drittes Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW) die Angebote und Aktivitäten der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe in den Aufgabenfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit,  offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.

Im Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein Westfalen werden die einzelnen Förderbereiche und  das Antragsverfahren  beschrieben:

Förderplan NRW https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/492/show
51 - Jugendamt
Schützenwall 10 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5140
Fax 02541 18-5299