BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Kinder- und Jugendfreizeiten
Kinder- und Jugendfreizeiten mit jungen Menschen sollen der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen. Die Maßnahmen sollen außerhalb des Familienverbandes die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligunegn ausgleichen.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.
- Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe Downloads)
Weitere Informationen:
- Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden (siehe Downloads)
Ortsrecht
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formgerechter Antrag
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- detailliertes Programm der Maßnahme
Downloads
- 51 / Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden
- 51 / Antragsvordruck der Jugendämter
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Programmablauf zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Teilnehmerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Betreuerliste zum Antrag
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janina Przybyl
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5246
E-Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de
- Frau Tina Sundrum
Tel: 02541 18-5232
E-Mail: tina.sundrum@kreis-coesfeld.de
- Frau Rose Kockmann
Tel: 02541 18-5231
E-Mail: rose.kockmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.1 - Sozialpädagogische Dienste
Kinder- und Jugendfreizeiten mit jungen Menschen sollen der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen. Die Maßnahmen sollen außerhalb des Familienverbandes die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligunegn ausgleichen.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.
- Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe Downloads)
Weitere Informationen:
- Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden (siehe Downloads)
Ortsrecht
- formgerechter Antrag
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- detailliertes Programm der Maßnahme
Frau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)