BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Pflegeplanung / Investorenberatung

Kommunale Pflegeplanung

Die Aufgabe der Kommunalen Pflegeplanung umfasst

  • die Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen und Hilfsangeboten,
  • der Feststellung nicht gedeckte Bedarfe. 
  • Aufzeigen von  Maßnahmevorschlägen, die zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen.

Die Umsetzung der Kommunalen Pflegeplanung erfolgt in enger Verbindung zu den weiteren Aufgaben und Leistungen, die der Kreis Coesfeld für Pflegebedürftige und deren Angehörige erbringt. Zu nennen sind hier besonders

  • die Förderung der Investitionskosten von Pflegeinrichtungen
  • die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem zwölften Sozialgesetzbuch
  • die Umsetzung des Auftrages zur Pflegeberatung
  • die Begleitung der Planung durch die Konferenz Alter und Pflege

Die Umsetzung der Aufgabe Pflegeplanung in der Praxis ist dabei vielfältig. Die Behandlung der beschriebenen Leistungsbereiche erfolgt nicht immer zeitgleich oder flächendeckend, sondern unter anlass- oder projektbezogener Schwerpunktsetzung.

Investorenberatung

Eine laufende Aufgabe stellt die Begleitung von Förderanträgen für den Neubau und  Modernisierung von (teil-)stationären Pflegeinrichtungen dar. Um die Einhaltung – der als eine Fördervoraussetzung  festgelegten -  festgelegter baulichen Vorgaben abzustimmen, wird Projektbetreibern ein frühzeitig Beratungsgespräch mit dem Kreis empfohlen. Neben der Klärung formeller Fragen besteht hier auch die Gelegenheit die planerische Notwendigkeit von Projekten näher zu beleuchten. Nach Fertigstellung ist -  im Falle einer angestrebten Förderung  - die Überprüfung der  Einhaltung des zugrundelegenden Raumprogramms durch den Kreis Coesfeld zwingend erforderlich.     

Organsatorische Anbindung / Erreichbarkeit

Die Pflegeplanung/Investorenberatung wird als Teil der Planungsaufgaben für den Fachbereich II Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit umgesetzt. Die Aufgabe ist abteilungsübergreifend direkt der Fachbereichsleitung untergeordnet.

Rechtsgrundlagen

  • Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
  • Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

01.1 - Kreisentwicklung

Pflegeplanung / Investorenberatung

Kommunale Pflegeplanung

Die Aufgabe der Kommunalen Pflegeplanung umfasst

  • die Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen und Hilfsangeboten,
  • der Feststellung nicht gedeckte Bedarfe. 
  • Aufzeigen von  Maßnahmevorschlägen, die zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen.

Die Umsetzung der Kommunalen Pflegeplanung erfolgt in enger Verbindung zu den weiteren Aufgaben und Leistungen, die der Kreis Coesfeld für Pflegebedürftige und deren Angehörige erbringt. Zu nennen sind hier besonders

  • die Förderung der Investitionskosten von Pflegeinrichtungen
  • die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem zwölften Sozialgesetzbuch
  • die Umsetzung des Auftrages zur Pflegeberatung
  • die Begleitung der Planung durch die Konferenz Alter und Pflege

Die Umsetzung der Aufgabe Pflegeplanung in der Praxis ist dabei vielfältig. Die Behandlung der beschriebenen Leistungsbereiche erfolgt nicht immer zeitgleich oder flächendeckend, sondern unter anlass- oder projektbezogener Schwerpunktsetzung.

Investorenberatung

Eine laufende Aufgabe stellt die Begleitung von Förderanträgen für den Neubau und  Modernisierung von (teil-)stationären Pflegeinrichtungen dar. Um die Einhaltung – der als eine Fördervoraussetzung  festgelegten -  festgelegter baulichen Vorgaben abzustimmen, wird Projektbetreibern ein frühzeitig Beratungsgespräch mit dem Kreis empfohlen. Neben der Klärung formeller Fragen besteht hier auch die Gelegenheit die planerische Notwendigkeit von Projekten näher zu beleuchten. Nach Fertigstellung ist -  im Falle einer angestrebten Förderung  - die Überprüfung der  Einhaltung des zugrundelegenden Raumprogramms durch den Kreis Coesfeld zwingend erforderlich.     

Organsatorische Anbindung / Erreichbarkeit

Die Pflegeplanung/Investorenberatung wird als Teil der Planungsaufgaben für den Fachbereich II Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit umgesetzt. Die Aufgabe ist abteilungsübergreifend direkt der Fachbereichsleitung untergeordnet.

Rechtsgrundlagen

  • Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
  • Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes NRW und nach § 92 SGB XI (APG DVO NRW)
Fachplanung, Sozialplanung, Investitionskostenförderung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/539/show
Dezernat II - Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-9020
Fax 02541 18-9029

Herr

Wilfried

Mohring

Abteilungsleitung

119 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-9022
wilfried.mohring@kreis-coesfeld.de