BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 Abs. 1 SGB IX).
Einzelne Aufgaben der Eingliederungshilfen sind z. B.
Einzelne Aufgaben der Eingliederungshilfen sind z. B.
- Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe
- Heilpädagogische Frühförderung
- Hilfe zur Schulbildung,
- Leistungen zur Mobilität, insbesondere
- Leistungen für Hilfsmittel
- Leistungen für Wohnraum
Grundsätzlich ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Träger der Eingliederungshilfe. Abweichend davon ist jedoch der Kreis Coesfeld zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.
Weitere Informationen zu den Leistungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe finden Sie auch unter https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nicht, soweit ein anderer Rehabilitationsträger, wie z. B. Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Unfall- und Rentenversicherungen, für die Gewährung der Hilfe zuständig ist.
Anträge auf Eingliederungshilfe können bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld gestellt werden. Eingliederungshilfe wird grundsätzlich, mit einigen Ausnahmen (Frühförderung, Hilfe zur Schulbildung) abhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Rechtsgrundlagen
Downloads
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Martin Hüls
Tel: 02541 18-5550
E-Mail: martin.huels@kreis-coesfeld.de
- Frau Svea Löchtefeld
Tel: 02541 18-5552
E-Mail: svea.loechtefeld@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sozialhilfe@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
50.2 - Ambulante Leistungen
Eingliederungshilfe
Grundsätzlich ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Träger der Eingliederungshilfe. Abweichend davon ist jedoch der Kreis Coesfeld zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 Abs. 1 SGB IX).
Einzelne Aufgaben der Eingliederungshilfen sind z. B.
Einzelne Aufgaben der Eingliederungshilfen sind z. B.
- Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe
- Heilpädagogische Frühförderung
- Hilfe zur Schulbildung,
- Leistungen zur Mobilität, insbesondere
- Leistungen für Hilfsmittel
- Leistungen für Wohnraum
Grundsätzlich ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Träger der Eingliederungshilfe. Abweichend davon ist jedoch der Kreis Coesfeld zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.
Weitere Informationen zu den Leistungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe finden Sie auch unter https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht nicht, soweit ein anderer Rehabilitationsträger, wie z. B. Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Unfall- und Rentenversicherungen, für die Gewährung der Hilfe zuständig ist.
Anträge auf Eingliederungshilfe können bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld gestellt werden. Eingliederungshilfe wird grundsätzlich, mit einigen Ausnahmen (Frühförderung, Hilfe zur Schulbildung) abhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.
Soziale Teilhabe, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/555/show 50 - Soziales und Jobcenter
001 Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5000
Fax 02541 18-5099
Herr
Martin
Hüls
001 (Coesfeld, Schützenwall 18)
02541 18-5550
martin.huels@kreis-coesfeld.de
Frau
Svea
Löchtefeld
003 (Coesfeld, Schützenwall 18)
02541 18-5552
svea.loechtefeld@kreis-coesfeld.de