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Hilfe zur Schulbildung

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX können im Einzelfall Leistungen für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche zum Besuch einer Regel- oder Förderschule gewährt werden. Darunter fällt insbesondere die Schulbegleitung (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX i. V. m. § 75 SGB IX).

Von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist ein schriftlicher Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu stellen.

Zur Prüfung des Bedarfs für eine Schulbegleitung wird eine Stellungnahme der Schule eingeholt, an der die Begleitung erfolgen soll. Weiterhin wird bei Bedarf eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.

Daneben fällt auch die Autismus-spezifische Therapie in den Leistungsbereich der Hilfe zur Schulbildung.

Dafür ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten mit Unterstützung eines entsprechenden Therapieinstituts zu stellen. Das Therapieinstitut erstellt einen individuellen Hilfeplan für Ihr Kind, in dem die Ziele der Therapie beschrieben werden.

Im Rahmen der Antragsprüfung wird eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.

 

Rechtsgrundlagen

Hinweise und Besonderheiten

Bei seelischer Behinderung können entsprechende Leistungen durch den zuständigen Jugendhilfeträger nach § 35a SGB VIII gewährt werden.

Hilfe zur Schulbildung

Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX können im Einzelfall Leistungen für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche zum Besuch einer Regel- oder Förderschule gewährt werden. Darunter fällt insbesondere die Schulbegleitung (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX i. V. m. § 75 SGB IX).

Von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist ein schriftlicher Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu stellen.

Zur Prüfung des Bedarfs für eine Schulbegleitung wird eine Stellungnahme der Schule eingeholt, an der die Begleitung erfolgen soll. Weiterhin wird bei Bedarf eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.

Daneben fällt auch die Autismus-spezifische Therapie in den Leistungsbereich der Hilfe zur Schulbildung.

Dafür ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten mit Unterstützung eines entsprechenden Therapieinstituts zu stellen. Das Therapieinstitut erstellt einen individuellen Hilfeplan für Ihr Kind, in dem die Ziele der Therapie beschrieben werden.

Im Rahmen der Antragsprüfung wird eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.

 

Schulbegleitung, Integrationshelfer, Schulassistenz https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/558/show
50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5000
Fax 02541 18-5099

Herr

Martin

Hüls

001 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5550
martin.huels@kreis-coesfeld.de

Frau

Svea

Löchtefeld

003 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5552
svea.loechtefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Katrin Silvia

Bläsing

002 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5553
katrin.blaesing@kreis-coesfeld.de