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Hilfe zur Schulbildung
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX können im Einzelfall Leistungen für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche zum Besuch einer Regel- oder Förderschule gewährt werden. Darunter fällt insbesondere die Schulbegleitung (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX i. V. m. § 75 SGB IX).
Von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist ein schriftlicher Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu stellen.
Zur Prüfung des Bedarfs für eine Schulbegleitung wird eine Stellungnahme der Schule eingeholt, an der die Begleitung erfolgen soll. Weiterhin wird bei Bedarf eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.
Daneben fällt auch die Autismus-spezifische Therapie in den Leistungsbereich der Hilfe zur Schulbildung.
Dafür ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten mit Unterstützung eines entsprechenden Therapieinstituts zu stellen. Das Therapieinstitut erstellt einen individuellen Hilfeplan für Ihr Kind, in dem die Ziele der Therapie beschrieben werden.
Im Rahmen der Antragsprüfung wird eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Bei seelischer Behinderung können entsprechende Leistungen durch den zuständigen Jugendhilfeträger nach § 35a SGB VIII gewährt werden.
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Martin Hüls
Tel: 02541 18-5550
E-Mail: martin.huels@kreis-coesfeld.de
- Frau Svea Löchtefeld
Tel: 02541 18-5552
E-Mail: svea.loechtefeld@kreis-coesfeld.de
- Frau Katrin Silvia Bläsing
Tel: 02541 18-5553
E-Mail: katrin.blaesing@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sozialhilfe@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
50.2 - Ambulante Leistungen
Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX können im Einzelfall Leistungen für geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche zum Besuch einer Regel- oder Förderschule gewährt werden. Darunter fällt insbesondere die Schulbegleitung (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX i. V. m. § 75 SGB IX).
Von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ist ein schriftlicher Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe zu stellen.
Zur Prüfung des Bedarfs für eine Schulbegleitung wird eine Stellungnahme der Schule eingeholt, an der die Begleitung erfolgen soll. Weiterhin wird bei Bedarf eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.
Daneben fällt auch die Autismus-spezifische Therapie in den Leistungsbereich der Hilfe zur Schulbildung.
Dafür ist ebenfalls ein schriftlicher Antrag der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten mit Unterstützung eines entsprechenden Therapieinstituts zu stellen. Das Therapieinstitut erstellt einen individuellen Hilfeplan für Ihr Kind, in dem die Ziele der Therapie beschrieben werden.
Im Rahmen der Antragsprüfung wird eine Stellungnahme bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde in Auftrag gegeben.
Schulbegleitung, Integrationshelfer, Schulassistenz https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/558/show
Herr
Martin
Hüls
001 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Svea
Löchtefeld
003 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Katrin Silvia
Bläsing
002 (Coesfeld, Schützenwall 18)