BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Häusliche Pflege
Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht werden.
Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.
Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen oder Kranken.
Pflege-Wohngemeinschaften
Eine besondere Form der häuslichen Pflege ist die ambulante Versorgung in einer Pflegewohngemeinschaft. Die Form der Angebote ist sehr unterschiedlich.
Ob und in welcher Höhe Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu den entstehenden Kosten erbracht werden können, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiterinnen in Verbindung.
Weitere Informationen zur ambulanten Pflege erhalten Sie auf der Seite:
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - SGB XII
Unterlagen
Je nach Art der Leistung unterschiedlich, bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.
Downloads
- 50 / Sozialhilfegrundantrag
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Bankbescheinigung
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Mietbescheinigung
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Vermögen
- 50 / Sozialhilfegrundantrag - Anlage Wohneigentum
- 50 / Informationen - Notwendige Unterlagen zum Sozialhilfeantrag und / oder Pflegewohngeldantrag
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Karin Niehoff
Tel: 02541 18-5530
E-Mail: karin.niehoff@kreis-coesfeld.de
- Frau Birgit Tenberge
Tel: 02541 18-5532
E-Mail: birgit.tenberge@kreis-coesfeld.de
- Frau Birgit Peters
Tel: 02541 18-5534
E-Mail: birgit.peters@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sozialhilfe@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
50.2 - Ambulante Leistungen
Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht werden.
Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.
Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen oder Kranken.
Pflege-Wohngemeinschaften
Eine besondere Form der häuslichen Pflege ist die ambulante Versorgung in einer Pflegewohngemeinschaft. Die Form der Angebote ist sehr unterschiedlich.
Ob und in welcher Höhe Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu den entstehenden Kosten erbracht werden können, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiterinnen in Verbindung.
Weitere Informationen zur ambulanten Pflege erhalten Sie auf der Seite:
Je nach Art der Leistung unterschiedlich, bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.
Pflege zu Hause, Ambulante Pflege https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/572/showFrau
Karin
Niehoff
016 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Birgit
Tenberge
007 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Birgit
Peters
017 (Coesfeld, Schützenwall 18)