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Häusliche Pflege

Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht werden.

Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.

Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen oder Kranken.

 

Pflege-Wohngemeinschaften

Eine besondere Form der häuslichen Pflege ist die ambulante Versorgung in einer Pflegewohngemeinschaft. Die Form der Angebote ist sehr unterschiedlich.

Ob und in welcher Höhe Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu den entstehenden Kosten erbracht werden können, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiterinnen in Verbindung.


Weitere Informationen zur ambulanten Pflege erhalten Sie auf der Seite:

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Je nach Art der Leistung unterschiedlich, bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Häusliche Pflege

Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht werden.

Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.

Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des Pflegebedürftigen oder Kranken.

 

Pflege-Wohngemeinschaften

Eine besondere Form der häuslichen Pflege ist die ambulante Versorgung in einer Pflegewohngemeinschaft. Die Form der Angebote ist sehr unterschiedlich.

Ob und in welcher Höhe Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zu den entstehenden Kosten erbracht werden können, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit den Sachbearbeiterinnen in Verbindung.


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Je nach Art der Leistung unterschiedlich, bitte bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Pflege zu Hause, Ambulante Pflege https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/572/show
50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-5000
Fax 02541 18-5099

Frau

Karin

Niehoff

016 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5530
karin.niehoff@kreis-coesfeld.de

Frau

Birgit

Tenberge

007 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5532
birgit.tenberge@kreis-coesfeld.de

Frau

Birgit

Peters

017 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-5534
birgit.peters@kreis-coesfeld.de