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Tierausstellungen
Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tiermärkte, Tierschauen oder auch Turniere dem für den Veranstaltungsort zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.
Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art nach § 4 ViehVerkV (Viehverkehrsverordnung) sind mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich oder elektronisch beim Veterinäramt anzuzeigen.
Hunde- und Katzenausstellungen, sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind dem zuständigen Veterinäramt mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen, sofern der Veranstaltungsort in einem gefährdeten Bezirk für Tollwut liegt. Unabhängig davon müssen Hunde- und Katzenausstellungen immer dann dem zuständigen Veterinäramt mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden, wenn an der Veranstaltung Tiere aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland teilnehmen (§ 4 TollwV – Tollwutverordnung).
Sofern neben der reinen Tierausstellung auch eine Tierbörse betrieben werden soll, muss hierfür eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Damit eine rechtzeitige Erlaubniserteilung sichergestellt werden kann, sollten Tierbörsen mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.
Sofern es aus tierseuchenrechtlichen Gründen notwendig ist, können Tierausstellungen jeglicher Art beschränkt oder untersagt werden.
Für die Anzeige von Geflügelausstellungen verwenden Sie bitte, das unten vorhandene Anzeigenformular. Alle anderen Tierausstellungen können Sie formlos (E-Mail, Fax, Brief) unter Angabe von
- Name und Adresse des Veranstalters
- Name des Verantwortlichen
- Datum, Ort und Dauer der Veranstaltung
- voraussichtliche Anzahl der Tiere
anzeigen.
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- Name des Verantwortlichen
- Datum, Ort und Dauer der Veranstaltung
- voraussichtliche Anzahl der Tiere
anzeigen.
Formulare
- 39 / Anzeige einer Geflügelausstellung / Geflügelmarkt nach § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (Assistent)
Rechtsgrundlagen
- Tollwutverordnung (TollwV)
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Downloads
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dr. med. vet. Helmuth Hiegemann
Kreisveterinär/-in
Tel: 02541 18-3924
E-Mail: helmuth.hiegemann@kreis-coesfeld.de
- Frau Eva Engels
Tel: 02541 18-3916
E-Mail: eva.engels@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5
48653 Coesfeld
E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
39.2 - Veterinärdienst
Tierausstellungen
Zum Schutz vor der Ausbreitung möglicher Tierseuchen müssen Tierausstellungen, Tiermärkte, Tierschauen oder auch Turniere dem für den Veranstaltungsort zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.
Viehausstellungen, Viehmärkte, Viehschauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art nach § 4 ViehVerkV (Viehverkehrsverordnung) sind mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich oder elektronisch beim Veterinäramt anzuzeigen.
Hunde- und Katzenausstellungen, sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind dem zuständigen Veterinäramt mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen, sofern der Veranstaltungsort in einem gefährdeten Bezirk für Tollwut liegt. Unabhängig davon müssen Hunde- und Katzenausstellungen immer dann dem zuständigen Veterinäramt mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden, wenn an der Veranstaltung Tiere aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland teilnehmen (§ 4 TollwV – Tollwutverordnung).
Sofern neben der reinen Tierausstellung auch eine Tierbörse betrieben werden soll, muss hierfür eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Damit eine rechtzeitige Erlaubniserteilung sichergestellt werden kann, sollten Tierbörsen mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.
Sofern es aus tierseuchenrechtlichen Gründen notwendig ist, können Tierausstellungen jeglicher Art beschränkt oder untersagt werden.
Für die Anzeige von Geflügelausstellungen verwenden Sie bitte, das unten vorhandene Anzeigenformular. Alle anderen Tierausstellungen können Sie formlos (E-Mail, Fax, Brief) unter Angabe von
- Name und Adresse des Veranstalters
- Name des Verantwortlichen
- Datum, Ort und Dauer der Veranstaltung
- voraussichtliche Anzahl der Tiere
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- Name und Adresse des Veranstalters
- Name des Verantwortlichen
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- voraussichtliche Anzahl der Tiere
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Formulare
- 39 / Anzeige einer Geflügelausstellung / Geflügelmarkt nach § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (Assistent)
39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
001 Daruper Straße 5 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3912
Fax 02541 18-3999
Herr
Dr. med. vet.
Helmuth
Hiegemann
Kreisveterinär/-in
07 (Coesfeld, Daruper Str. 5)
02541 18-3924
helmuth.hiegemann@kreis-coesfeld.de
Frau
Eva
Engels
007 (Coesfeld, Daruper Str. 5)
02541 18-3916
eva.engels@kreis-coesfeld.de