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Tierkörperbeseitigung
Um eine Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu verhindern und Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, dürfen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte nicht mehr in die Lebensmittelkette gelangen. Daher sind verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel unschädlich zu entsorgen.
Nach den Vorgaben des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sind alle im Gebiet des Kreises Coesfeld anfallenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 abzuholen, zu sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten und zu beseitigen. Darunter sind zu verstehen: Verendete Nutz- und Heimtiere sowie Abfälle aus Schlachtbetrieben, Tierarztpraxen und fleischverarbeitenden Betrieben. Für den Kreis Coesfeld obliegt diese Aufgabe der Tierkörperbeseitigungsanstalt der Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen (www.secanim.de).
Anmeldungen zur Abholung verendeter Tiere, usw. nimmt die
Fa. SecAnim entgegen unter
Tel.: 02306/92709-0 , Fax: 02306/92709-20 oder
E-Mail: tierannahme.luenen@secanim.de
Tote Heimtiere und Pferde
Für die Beseitigung einzelner Tierkörper von toten Heimtieren besteht insofern eine Ausnahme, als diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen (z. B. Tierfriedhof) oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände vergraben werden dürfen (nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze). Hierbei ist zu beachten, dass sie mit einer ausreichenden mind. 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, einen gewerblichen Tierbestatter für die Bestattung oder Verbrennung von toten Heimtieren, sowie die Kremierung von Pferden in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt des Kreises Coesfeld gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Gebühren betragen 60€ für jede Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
39 / Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Abholung und Kremierung eines Equiden 39 / Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Abholung und Kremierung eines Equiden (Assistent)
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Udo Schwering
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-3912
E-Mail: udo.schwering@kreis-coesfeld.de
- Frau Dr. med. vet. Ute Schulze Sievert
Kreisveterinär/-in
Tel: 02541 18-3923
E-Mail: ute.schulzesievert@kreis-coesfeld.de
- Frau Eva Engels
Tel: 02541 18-3916
E-Mail: eva.engels@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5
48653 Coesfeld
E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
39.2 - Veterinärdienst
Tierkörperbeseitigung
Um eine Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu verhindern und Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, dürfen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte nicht mehr in die Lebensmittelkette gelangen. Daher sind verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel unschädlich zu entsorgen.
Nach den Vorgaben des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sind alle im Gebiet des Kreises Coesfeld anfallenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 abzuholen, zu sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten und zu beseitigen. Darunter sind zu verstehen: Verendete Nutz- und Heimtiere sowie Abfälle aus Schlachtbetrieben, Tierarztpraxen und fleischverarbeitenden Betrieben. Für den Kreis Coesfeld obliegt diese Aufgabe der Tierkörperbeseitigungsanstalt der Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen (www.secanim.de).
Anmeldungen zur Abholung verendeter Tiere, usw. nimmt die
Fa. SecAnim entgegen unter
Tel.: 02306/92709-0 , Fax: 02306/92709-20 oder
E-Mail: tierannahme.luenen@secanim.de
Tote Heimtiere und Pferde
Für die Beseitigung einzelner Tierkörper von toten Heimtieren besteht insofern eine Ausnahme, als diese auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen (z. B. Tierfriedhof) oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände vergraben werden dürfen (nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze). Hierbei ist zu beachten, dass sie mit einer ausreichenden mind. 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, einen gewerblichen Tierbestatter für die Bestattung oder Verbrennung von toten Heimtieren, sowie die Kremierung von Pferden in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Auskünfte steht das Veterinäramt des Kreises Coesfeld gerne zur Verfügung.
Die Gebühren betragen 60€ für jede Ausnahmegenehmigung.
Tierfriedhof, Bestattung von Tieren, verendete Tiere, tierische Nebenprodukte, Saria, SecAnim, Kremierung, Equiden, Pferde, Pony, Esel, Maultiere, Zebra https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/619/show 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
001 Daruper Straße 5 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3912
Fax 02541 18-3999
Herr
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8 (Coesfeld, Daruper Straße 5)
02541 18-3912
udo.schwering@kreis-coesfeld.de
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