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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags-/Feiertagsfahrverbot für LKW
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
- Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern.
Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
Kosten
- Einzelgenehmigung: 30,00 €
- Dauergenehmigung bis 12 Monate: 160,00 €
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maleen Thiemann
Tel: 02594 9436-3664
E-Mail: schwertransport@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter Lkw (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind insbesondere
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
- Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
- Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern.
Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen. Hierfür ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.
Formulare
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
- Einzelgenehmigung: 30,00 €
- Dauergenehmigung bis 12 Monate: 160,00 €
Frau
Maleen
Thiemann
110a (Dülmen, Kreuzweg 27)