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Gewerblicher Güterkraftverkehr
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (auch PKW`s), die einschließlich eines verwendeten Anhängers ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Er ist genehmigungspflichtig.
Wenn Sie beabsichtigen, Güterkraftverkehr nur innerhalb der BRD auszuüben, ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ausreichend. Wollen Sie daneben aber auch Güterbeförderungen in, nach oder durch einen Mitgliedstaat der EG durchführen, so benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EG-Lizenz). Die Erlaubnis nach § 3 GüKG wird bei Neuantragstellern auf 5 Jahre befristet, danach wird sie unbefristet erteilt. Die EG-Lizenz ist grundsätzlich alle 5 Jahre neu zu beantragen.
Hinweis: Für Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der BRD ist der Abschluss einer Güterschadenshaftpflichtversicherung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Beförderung mitzuführen.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz ist:
- die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
- Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
Weitere Informationen zu Existenzgründung im Güterkraftverkehr und zum gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
Rechtsgrundlagen allgemein
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Verordnung (EWG) Nr. 881/92
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverker
Formulare
Unterlagen
Mindestens vorzulegende Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigungen für den antragstellenden Unternehmer:
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung (Die ausgefüllten Vordrucke sind von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstitutes zu unterzeichnen)
- Nachweis der fachlichen Eignung, soweit keine "zur Führung der Geschäfte bestimmte Person" bestellt wird.
Für die zur Führung der Geschäfte bestimmte Person:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz entstehen Gebühren nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stephan-Matthias Hoffmann
Abteilungsleitung
Tel: 02541 18-3600
E-Mail: stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
- Fachdienst - Verkehrssicherung und -lenkung
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (auch PKW`s), die einschließlich eines verwendeten Anhängers ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Er ist genehmigungspflichtig.
Wenn Sie beabsichtigen, Güterkraftverkehr nur innerhalb der BRD auszuüben, ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ausreichend. Wollen Sie daneben aber auch Güterbeförderungen in, nach oder durch einen Mitgliedstaat der EG durchführen, so benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EG-Lizenz). Die Erlaubnis nach § 3 GüKG wird bei Neuantragstellern auf 5 Jahre befristet, danach wird sie unbefristet erteilt. Die EG-Lizenz ist grundsätzlich alle 5 Jahre neu zu beantragen.
Hinweis: Für Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der BRD ist der Abschluss einer Güterschadenshaftpflichtversicherung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Beförderung mitzuführen.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz ist:
- die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
- Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
Weitere Informationen zu Existenzgründung im Güterkraftverkehr und zum gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
Rechtsgrundlagen allgemein
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Verordnung (EWG) Nr. 881/92
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverker
Formulare
Mindestens vorzulegende Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigungen für den antragstellenden Unternehmer:
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung (Die ausgefüllten Vordrucke sind von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstitutes zu unterzeichnen)
- Nachweis der fachlichen Eignung, soweit keine "zur Führung der Geschäfte bestimmte Person" bestellt wird.
Für die zur Führung der Geschäfte bestimmte Person:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.
Für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz entstehen Gebühren nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.
Güterkraftverkehr, Güterbeförderung, EG-Lizenz https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/678/showHerr
Stephan-Matthias
Hoffmann
Abteilungsleitung
104 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Herr
Stephan-Matthias
Hoffmann
Abteilungsleitung
104 (Dülmen, Kreuzweg 27)