Vorübergehendes Haltverbot (z.B. zum Be- und Entladen von Möbelwagen)
An einer Straße mit ständigem Parkdruck wird für einen Möbelwagen, für ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug oder für einen anderen, vergleichbar kurzzeitigen Zweck eine freie Anfahrzone benötigt.
In einem solchen Fall kann die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag ein vorübergehendes Haltverbot anordnen. Für die Anordnung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, das Haltverbot wird auf dem Gebiet der Coesfeld und Dülemen erforderlich. Diese Städte sind selbst Anordnungsbehörde.
Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor Ihrem Inkrafttreten aufzustellen. Daher sollte der Antrag mindestens 7 Tage vorher bei der Behörde vorliegen.
Die benötigten Verkehrszeichen einschl. der Zusatzschilder über die zeitliche Beschränkung werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Rechtsgrundlagen
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Formulare
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- ab 25,00 € (je nach Aufwand)
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ggf. Lageplan bzw. -skizze
Es hilft Ihnen weiter
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Herr Christian Kamper
Tel.: 02594 9436-3611
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Frau Sonja Frieling
Tel.: 02594 9436-3615
Zuständige Organisationseinheit
Kreuzweg 27
48249 Dülmen