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Außerbetriebsetzung Online (i-Kfz)
So funktioniert die Außerbetriebsetzung Online (i-Kfz):
Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.
- STVA-Portal aufrufen.
- Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Im Portal werden Sie aufgefordert, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.
-
Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!
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- Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
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Abb. 1: Die Zulassungsplakette sollten Sie durch Abziehen der oberen durchsichtigen Schutzfolie stückweise freilegen. Dazu verwenden Sie einen Kunststoff-Schaber oder ein Messer;
Abb. 2: Reiben Sie vorsichtig das kleine Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen mittels Kunststoff-Schaber/ Messer/ Münze ab;
Abb.3: Der Sicherheitscode (i.d.Bsp. ee0) ist dann freigelegt und ersichtlich.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Voraussetzungen:
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
- Hinweis: Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
Technische Voraussetzungen:
- stabile Internetverbindung
- neueste Version eines Web-Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Edge)
- Programm zum Anzeigen und Ausdrucken gespeicherter Bescheide im PDF-Format (z. B. Adobe Reader)
Ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Außerbetriebsetzung:
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Zahlungsweisen
- giropay
- paydirekt
- Visa Karte
- Mastercard
- Paypal
Weitere Informationen
So geht: Kfz Online abmelden mit i-Kfz (YouTube-Video des BMVI)
Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter i-kfz@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Samira Boulahya
Tel: 02594 9436-3603
E-Mail: samira.boulahya@kreis-coesfeld.de
- Frau Birgit Hake
Tel: 02594 9436-3604
E-Mail: birgit.hake@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Steverstraße 15
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
So funktioniert die Außerbetriebsetzung Online (i-Kfz):
Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.
- STVA-Portal aufrufen.
- Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet.
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
- Im Portal werden Sie aufgefordert, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.
-
Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!
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- Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
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Abb. 1: Die Zulassungsplakette sollten Sie durch Abziehen der oberen durchsichtigen Schutzfolie stückweise freilegen. Dazu verwenden Sie einen Kunststoff-Schaber oder ein Messer;
Abb. 2: Reiben Sie vorsichtig das kleine Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen mittels Kunststoff-Schaber/ Messer/ Münze ab;
Abb.3: Der Sicherheitscode (i.d.Bsp. ee0) ist dann freigelegt und ersichtlich.
So geht: Kfz Online abmelden mit i-Kfz (YouTube-Video des BMVI)
Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter i-kfz@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
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Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Samira
Boulahya
017 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Birgit
Hake
17 (Dülmen, Kreuzweg 27)