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Historisches Kennzeichen
Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 23 Abs. 1 c Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) i.V.m. § 21 c StVZO
Formulare
Unterlagen
- Es ist ein Online-Termin erforderlich:
Termin Online buchen - Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Die amtlichen Kennzeichen, das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Es dürfen keine Kfz. Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein (Kreis Coesfeld)
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Fachdienstleitung
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Steverstraße 15
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 23 Abs. 1 c Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) i.V.m. § 21 c StVZO
Formulare
- Es ist ein Online-Termin erforderlich:
Termin Online buchen - Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Die amtlichen Kennzeichen, das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Es dürfen keine Kfz. Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein (Kreis Coesfeld)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Kennzeichen, Autokennzeichen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/714/show
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)