Ausfuhrkennzeichen
Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Wichtige Hinweise:
Hat der Antragsteller keinen Wohnsitz im Kreis Coesfeld und auch keinen anderen deutschen Wohnsitz, ist der Standort des Fahrzeuges im Kreis Coesfeld durch einen Kaufvertrag oder Rechnung nachzuweisen.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Annahme und Bearbeitung von Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen nur noch bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.
Ortsrecht
§ 19 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV)Formulare
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Die Gebühr beträgt 32,00 € - 48,60 € bei neuen Fahrzeugpapieren (ZB I/ ZB II) und 39,40 € - 54,70 € bei alten Fahrzeugpapieren.Falls zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ein Internationaler Fahrzeugschein ausgestellt werden soll, beträgt die Gebühr dafür 10,90 €.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung über die Stilllegung /Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) für Ausfuhrkennzeichen
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen ( z.B. TÜV, DEKRA ), sofern der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist
- Die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung muss bei Antragstellung noch mindestens für den Zeitraum des Ausfuhrkennzeichens gültig sein.
- Neu - Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
- Bei der Antragstellung ist am Lastschrifteinzugsverfahren für die KFZ-Steuer teilzunehmen. (Das Fahrzeug wird für mindestens 1 Monat besteuert).
- NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
- Falls kein Konto (auch von einem Dritten) angegeben werden kann, ist vom Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Es hilft Ihnen weiter
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Frau Benedikte Grünefeld
Tel.: 02594 9436-3650
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
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Frau Sandra Hörsting
Tel.: 02541 18-3650
Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld
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Frau Klara Höckenkamp
Tel.: 02591 9183-3650
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
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Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 27
48249 DülmenE-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
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Kreuzweg 27
48249 Dülmen -
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75
59348 LüdinghausenE-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
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Schützenwall 18
48653 CoesfeldE-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de