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Wechselkennzeichen
- Zuteilung nur für 2 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (z.B 2 PkW, 2 Kräder)
- Das Kennzeichen besteht aus einem gmeinsamen Kennzeichenteil (wechselt mit dem Fahrzeug) und einem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil (ist fest am Fahrzeug angebracht).
- Der gemeinsame Teil des Wechselkennzeichens darf zur selben Zeit nur an einem Fahrzeug geführt werden.
- Fahrzeuge dürfen nur mit vollständigen Kennzeichen (gemeinsamer + fahrzeugbezogener Teil) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Jedes Fahrzeug wird einzeln zugelassen; die Zulassung kann zeitlich unabhängig voneinander erfolgen.
- Wechselkennzeichen können auch für Oldtimer oder Fahrzeuge mit Sondernutzung (z.B. Taxen, Mietwagen) zugeteilt werden.
- Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder grüne Kennzeichen können als Wechselkennzeichen nicht zugeteilt werden.
Rechtsgrundlagen
StVZO, FZV
Unterlagen
Neben den üblichen Zulassungsunterlagen ist für jedes Fahrzeug eine EVB-Nummer vorzulegen.
Die EVB-Nummer muss das Merkmal für ein Wechselkennzeichen enthalten.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Wechselkennzeichen
- Zuteilung nur für 2 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse (z.B 2 PkW, 2 Kräder)
- Das Kennzeichen besteht aus einem gmeinsamen Kennzeichenteil (wechselt mit dem Fahrzeug) und einem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil (ist fest am Fahrzeug angebracht).
- Der gemeinsame Teil des Wechselkennzeichens darf zur selben Zeit nur an einem Fahrzeug geführt werden.
- Fahrzeuge dürfen nur mit vollständigen Kennzeichen (gemeinsamer + fahrzeugbezogener Teil) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Jedes Fahrzeug wird einzeln zugelassen; die Zulassung kann zeitlich unabhängig voneinander erfolgen.
- Wechselkennzeichen können auch für Oldtimer oder Fahrzeuge mit Sondernutzung (z.B. Taxen, Mietwagen) zugeteilt werden.
- Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder grüne Kennzeichen können als Wechselkennzeichen nicht zugeteilt werden.
Rechtsgrundlagen
StVZO, FZV
Neben den üblichen Zulassungsunterlagen ist für jedes Fahrzeug eine EVB-Nummer vorzulegen.
Die EVB-Nummer muss das Merkmal für ein Wechselkennzeichen enthalten.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Kfz.-Zulassung, Kfz.-Anmeldung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/755/show 36 - Straßenverkehr
001 Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen