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Bußgeldverfahren

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen finden (z.B. StVO). Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.

Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel von der Polizei festgestellt.

Die Bußgeldstelle des Kreises Coesfeld ahndet diese Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen die Anschnallpflicht, Unfälle.

Je nach Schwere des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt. Geldbußen in Höhe von 60,00 € und mehr werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Neben der Festsetzung der Geldbuße kann als Nebenfolge ein Fahrverbot angeordnet werden.

Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Straßenverkehrsgesetz
  • Straßenverkehrsordnung
  • Bußgeldkatalog-Verordnung

Kosten

Beim Erlass des Bußgeldbescheides fallen Gebühren an. Sie betragen mindestens 25,00 €. Als Auslagen werden u.a. die Kosten für die Postzustellung in Höhe von 3,50 € erhoben.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr

Bußgeldverfahren

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen finden (z.B. StVO). Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig.

Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel von der Polizei festgestellt.

Die Bußgeldstelle des Kreises Coesfeld ahndet diese Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen die Anschnallpflicht, Unfälle.

Je nach Schwere des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt. Geldbußen in Höhe von 60,00 € und mehr werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Neben der Festsetzung der Geldbuße kann als Nebenfolge ein Fahrverbot angeordnet werden.

Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Straßenverkehrsgesetz
  • Straßenverkehrsordnung
  • Bußgeldkatalog-Verordnung

Beim Erlass des Bußgeldbescheides fallen Gebühren an. Sie betragen mindestens 25,00 €. Als Auslagen werden u.a. die Kosten für die Postzustellung in Höhe von 3,50 € erhoben.

Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Geschwindigkeitsüberschreitung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/757/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Herr

Stephan-Matthias

Hoffmann

Abteilungsleitung

104 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3600
stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de

Frau

Ulrike

Espendiller

26 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3640
ulrike.espendiller@kreis-coesfeld.de