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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Coesfeld Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist hier eingeht. Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden. Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter.

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungswidrigkeitengesetz

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Coesfeld Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist hier eingeht. Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden. Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter.

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungswidrigkeitengesetz
Bußgeldverfahren, Fahrverbote, Verkehrsüberwachung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/770/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Herr

Stephan-Matthias

Hoffmann

Abteilungsleitung

104 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3600
stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de

Frau

Ulrike

Espendiller

26 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3640
ulrike.espendiller@kreis-coesfeld.de