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Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Mit der der internetbesierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können viele Dienstleistungen, für die überlicherweise ein Besuch bei Ihrer Zulassungsstelle notwendig ist, online erledigt werden.

Allgemeine Informationen zum Projekt "i-Kfz" finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

allgemeine Voraussetzungen für i-Kfz (Nutzung des STVA-Portals)

Technische Voraussetzungen

  • stabile Internetverbindung
  • neueste Version eines Web-Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Edge)
  • Programm zum Anzeigen und Ausdrucken gespeichterter Bescheide im PDF-Format (z. B. Adobe Reader)

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden benötigt:

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im BundID zur Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Wiederzulassung

  • bei zugelassenen Kfz muss die letzte Zulassung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein 
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN – 17-stellig)

Je nach Dienstleistung können noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Diese - und andere wichtigen informationen  - finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung.

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

Zahlungsweisen

  • paydirekt
  • giropay
  • Visa Karte
  • Mastercard
  • Paypal

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Mit der der internetbesierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können viele Dienstleistungen, für die überlicherweise ein Besuch bei Ihrer Zulassungsstelle notwendig ist, online erledigt werden.

Allgemeine Informationen zum Projekt "i-Kfz" finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

Es können weitere Gebühren für z.B. Übersendung der Dokumente per Einschreibegebühr (10,20 €), Wunschkennzeichen (10,20 €), Reservierungsgebühr (2,60 €) etc. hinzukommen.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

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Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

Frau

Birgit

Hake

17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Steverstraße 15 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

Frau

Birgit

Hake

17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de