BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Versammlungs- und Vereinsrecht
Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.
Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:
- Anmelder
- Veranstalter
- Anlass/Thema
- Ortsangabe
- Zeitpunkt
- Teilnehmerzahl
- Hilfsmittel
Fristen
Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung ( Veröffentlichung ) zu erfolgen.
Hinweise und Besonderheiten
Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet
Wer einen Ausländerverein gründet hat dies ebenfalls mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen. Auch hier ist die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Rainer Kröger
Tel: 02541 14-406
E-Mail: rainer.kroeger@polizei.nrw.de
Zuständige Organisationseinheit
- 31 - Kreispolizeibehörde
Daruper Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: kreispolizeibehoerde@kreis-coesfeld.de
Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.
Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.
Formulare
Demonstrationen, Anmeldung vom Ausländervereinen, Vereinsrecht, Versammlung, Aufzug https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/851/showHerr
Rainer
Kröger
227 (Coesfeld, Daruper Str. 7)