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Versammlungs- und Vereinsrecht

Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.

Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Bei der Anmeldung sind folgende notwendige Angaben zu machen:

  • Anmelder
  • Veranstalter
  • Anlass/Thema
  • Ortsangabe
  • Zeitpunkt
  • Teilnehmerzahl
  • Hilfsmittel

Fristen

Wichtig: Die Anmeldung hat bereits 48 Stunden vor der Bekanntmachung ( Veröffentlichung ) zu erfolgen.

Hinweise und Besonderheiten

Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet

Wer einen Ausländerverein gründet hat dies ebenfalls mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen. Auch hier ist die zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld der Landrat als Kreispolizeibehörde.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Versammlungs- und Vereinsrecht

Versammlungen und Aufzüge ( Demonstrationen ) sind anzumelden.

Wer eine Versammlung oder einen Aufzug ( Demonstration ) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden. Für den Kreis Coesfeld ist das der Landrat als Kreispolizeibehörde.

Formulare

Demonstrationen, Anmeldung vom Ausländervereinen, Vereinsrecht, Versammlung, Aufzug https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/851/show
31 - Kreispolizeibehörde
Daruper Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 14-400
Fax 02541 14-224

Herr

Rainer

Kröger

227 (Coesfeld, Daruper Str. 7)

02541 14-406
rainer.kroeger@polizei.nrw.de