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Controlling und Berichtswesen
Das kommunale Handeln wird mit der Definition von Zielen bzw. konkreten Zielvorgaben und der Messung des Zielerreichungsgrades mittels Kennzahlen ergebnisorientiert gesteuert.
Ressourcenaufkommen und -verbrauch sowie vereinbarte Qualitäts- und Leistungsstandards müssen in regelmäßigen Abständen berichtet, geprüft und gesteuert werden.
Rechtsgrundlagen
- § 53 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 4 Kommunalhaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
Zuständige Organisationseinheit
- 20 - Finanzen und Liegenschaften
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: finanzen@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
20.1 - Finanzen
Controlling und Berichtswesen
Das kommunale Handeln wird mit der Definition von Zielen bzw. konkreten Zielvorgaben und der Messung des Zielerreichungsgrades mittels Kennzahlen ergebnisorientiert gesteuert.
Ressourcenaufkommen und -verbrauch sowie vereinbarte Qualitäts- und Leistungsstandards müssen in regelmäßigen Abständen berichtet, geprüft und gesteuert werden.
Controlling, Bereichtswesen, Haushalt https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/870/show 20 - Finanzen und Liegenschaften
001 Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-2000
Fax 02541 18-2099