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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist die Planung zur städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie hat sich an den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und der Regionalplanung zu orientieren. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung stellen die kreisangehörigen Kommunen Flächennutzungs- und Bebauungspläne auf. Bei der Aufstellung solcher Pläne wird der Kreis Coesfeld als sogenannter Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Aufgabe des Büros des Landrats, Kreisentwicklung im Bereich Bauleitplanung, ist die Koordinierung der Stellungnahmen der Fachabteilungen innerhalb der Kreisverwaltung.
Über den Themenatlas können Sie alle aktuellen Flächennutzungs- und Bebauungspläne im Kreis Coesfeld einsehen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen weiterhin die Bauämter der Städte und Gemeinden.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Martina Stöhler
Tel: 02541 18-9111
E-Mail: martina.stoehler@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 01 - Büro des Landrats
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: service@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
63.1 - Bauaufsicht
Die Bauleitplanung ist die Planung zur städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie hat sich an den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und der Regionalplanung zu orientieren. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung stellen die kreisangehörigen Kommunen Flächennutzungs- und Bebauungspläne auf. Bei der Aufstellung solcher Pläne wird der Kreis Coesfeld als sogenannter Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Aufgabe des Büros des Landrats, Kreisentwicklung im Bereich Bauleitplanung, ist die Koordinierung der Stellungnahmen der Fachabteilungen innerhalb der Kreisverwaltung.
Über den Themenatlas können Sie alle aktuellen Flächennutzungs- und Bebauungspläne im Kreis Coesfeld einsehen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen weiterhin die Bauämter der Städte und Gemeinden.
Frau
Martina
Stöhler
131a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)