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Befähigungsnachweise

Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • schriftlicher Nachweis über abgeschlossene Ausbildung und/oder
  • Nachweis über Sachkundelehrgang und/oder
  • Studienabschluss

Kosten

Die Bescheinigung "Befähigungsnachweis" ist kostenpflichtig nach aktueller Gebührenordnung und wird pro Bescheingung mit 26,00 Euro abgerechnet.

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie nicht im Kreis Coesfeld wohnen, dort aber arbeiten, so muss Ihnen ihr zuständiges Veterinäramt das hier downloadbare Formular "Bescheinigung durch das Veterinäramt" ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen es im Antragsassistenten hochladen und mit einreichen.


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Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

39.2 - Veterinärdienst

Befähigungsnachweise

Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.

Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.

Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.

  • schriftlicher Nachweis über abgeschlossene Ausbildung und/oder
  • Nachweis über Sachkundelehrgang und/oder
  • Studienabschluss

Die Bescheinigung "Befähigungsnachweis" ist kostenpflichtig nach aktueller Gebührenordnung und wird pro Bescheingung mit 26,00 Euro abgerechnet.

Befähigung, Tiertransport, Transport, Viehbeförderungsschein,Viehtransport, https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/90680/show
39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3912
Fax 02541 18-3999

Frau

Eva

Engels

007 (Coesfeld, Daruper Str. 5)

02541 18-3916
eva.engels@kreis-coesfeld.de