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Landschaftsplan Lüdinghausen

Beschreibung

Landschaftsplan Lüdinghausen, 1. Änderung

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (06.11. – 08.12.2023)

 

Der Kreistag hat am 27.09.2023 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich gem. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Mit einer Fläche von 8.070 ha umfasst er den Außenbereich zwischen den Ortslagen Lüdinghausen, Senden, Ottmarsbocholt und Nordkirchen. Flächen der Gemarkung Hiddingsel sind in kleinerem Umfang betroffen.

Wesentlicher Inhalt des Änderungsverfahrens ist die Neuausweisung der Alten Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Lüdinghausen und Senden als Naturschutzgebiet. Die sonstigen Festsetzungen des Landschaftsplans werden weitgehend beibehalten.

Im o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Landschaftsplan einzusehen (s. „Downloads“).

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen bevorzugt per E-Mail an LP-LH@kreis-coesfeld.de, aber auch schriftlich an den Landrat des Kreises Coesfeld, Abt. 70, 48651 Coesfeld, oder zur Niederschrift in der Kreisverwaltung Coesfeld vorgebracht werden.

Für das neu ausgewiesene Naturschutzgebiet besteht nach § 48 LNatSchG NRW ein Veränderungsverbot. In diesem Gebiet sind bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen verboten. Die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt davon unberührt.

 

Dokumente zum Stand der öffentlichen Auslegung:

  • Entwicklungskarte
  • Festsetzungskarte
  • Textliche Festsetzungen
  • Übersicht der Änderungen

Rechtsgrundlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

70.2 – Natur- und Bodenschutz

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Beschreibung

Landschaftsplan Lüdinghausen, 1. Änderung

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (06.11. – 08.12.2023)

 

Der Kreistag hat am 27.09.2023 die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich gem. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Mit einer Fläche von 8.070 ha umfasst er den Außenbereich zwischen den Ortslagen Lüdinghausen, Senden, Ottmarsbocholt und Nordkirchen. Flächen der Gemarkung Hiddingsel sind in kleinerem Umfang betroffen.

Wesentlicher Inhalt des Änderungsverfahrens ist die Neuausweisung der Alten Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Lüdinghausen und Senden als Naturschutzgebiet. Die sonstigen Festsetzungen des Landschaftsplans werden weitgehend beibehalten.

Im o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, den Landschaftsplan einzusehen (s. „Downloads“).

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen bevorzugt per E-Mail an LP-LH@kreis-coesfeld.de, aber auch schriftlich an den Landrat des Kreises Coesfeld, Abt. 70, 48651 Coesfeld, oder zur Niederschrift in der Kreisverwaltung Coesfeld vorgebracht werden.

Für das neu ausgewiesene Naturschutzgebiet besteht nach § 48 LNatSchG NRW ein Veränderungsverbot. In diesem Gebiet sind bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen verboten. Die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt davon unberührt.

 

Dokumente zum Stand der öffentlichen Auslegung:

  • Entwicklungskarte
  • Festsetzungskarte
  • Textliche Festsetzungen
  • Übersicht der Änderungen
Landschaft, Plan, Lüdinghausen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/92702/show
70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-7100
Fax 02541 18-9019

Frau

Lara

Baumhove

215 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-7227
lara.baumhove@kreis-coesfeld.de