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Elektronischer Reiseausweis
Elektronischer Reiseausweis für Ausländer
Mit der Einführung des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweis) soll die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus verhindert die Speicherung bestimmter Daten auf dem Chip im eReiseausweis eine Nutzung durch Unberechtigte sowie Fälschungen.
Im Chip des eReiseausweises sind personen- und dokumentenbezogene Daten sowie biometrische Daten gespeichert:
- zur Person u.a.
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- zum Dokument u.a.
- Seriennummer
- ausstellender Staat
- Dokumententyp
- Gültigkeitsdatum
- biometrische Daten
- Lichtbild
- 2 Fingerabdrücke
Der eReiseausweis wird je nach Einzelfall ausgefertigt als Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose, sofern die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Alle bereits ausgegebenen Reiseausweise nach altem Muster behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.
Die Gültigkeit des eReiseausweises beträgt in der Regel zwei Jahre. Der eReiseausweis kann nur persönlich in Räumen der Ausländerbehörde beantragt werden, da eine Unterschrift auf einem speziellen Formular zu leisten ist.
Speicherung der Fingerabdrücke
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises unwiderruflich gelöscht.
Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Verfahren zur Abnahme der Fingerabdrücke
Für den eReiseausweis werden 2 Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden in der Ausländerbehörde mit Hilfe von Scannern aufgenommen. Durch das Auflegen des Fingers auf die Glasscheibe des Scanners wird der Fingerabdruck elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.
Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen
Die im Chip des eReiseausweises gespeicherten Daten dürfen von den durch das Aufenthaltsgesetz befugten Behörden zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Feststellung und Sicherung der Identität des Inhabers ausgelesen und verwendet werden:
Befugte Behörden sind u.a.:
- Polizeivollzugsbehörden
- Zollverwaltung
- Pass- und Meldebehörden
- Ausländerbehörden
Die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften verbieten das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten im nichtöffentlichen Bereich. Dies ist durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.
Häufig gestellte Fragen- FAQ
Unterlagen
- 1 Passbild (biometrietauglich)
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Ausländer beträgt
- für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 100,00 €
- für Kinder und Personen unter 24 Jahren 97,00 €.
Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt
- für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 €
- für Kinder und Personen unter 24 Jahren 38,00 €.
(Stand: Oktober 2020)
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Alexander Reuver
Tel: 02541 18-3313
E-Mail: alexander.reuver@kreis-coesfeld.de
(Ascheberg, Billerbeck + Senden)
- Frau Christa Hohmann
Tel: 02541 18-3312
E-Mail: christa.hohmann@kreis-coesfeld.de
(Lüdinghausen, Nordkirchen)
- Frau Mechthild Gronau
Tel: 02541 18-3311
E-Mail: mechthild.gronau@kreis-coesfeld.de
(Coesfeld, Olfen)
- Frau Bärbel Wilde
Tel: 02541 18-3317
E-Mail: baerbel.wilde@kreis-coesfeld.de
(Dülmen - Stadt)
- Frau Hörsting
Tel: 02541 18-3322
E-Mail: s.hoersting@kreis-coesfeld.de
(Dülmen - Außenbereich, Rosendahl, Havixbeck, Nottuln)
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Ausländerbehörde
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-coesfeld.de
- 32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sicherheit-und-ordnung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
32.3 - Ausländerbehörde
Elektronischer Reiseausweis für Ausländer
Mit der Einführung des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweis) soll die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus verhindert die Speicherung bestimmter Daten auf dem Chip im eReiseausweis eine Nutzung durch Unberechtigte sowie Fälschungen.
Im Chip des eReiseausweises sind personen- und dokumentenbezogene Daten sowie biometrische Daten gespeichert:
- zur Person u.a.
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- zum Dokument u.a.
- Seriennummer
- ausstellender Staat
- Dokumententyp
- Gültigkeitsdatum
- biometrische Daten
- Lichtbild
- 2 Fingerabdrücke
Der eReiseausweis wird je nach Einzelfall ausgefertigt als Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose, sofern die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Alle bereits ausgegebenen Reiseausweise nach altem Muster behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.
Die Gültigkeit des eReiseausweises beträgt in der Regel zwei Jahre. Der eReiseausweis kann nur persönlich in Räumen der Ausländerbehörde beantragt werden, da eine Unterschrift auf einem speziellen Formular zu leisten ist.
Speicherung der Fingerabdrücke
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises unwiderruflich gelöscht.
Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Verfahren zur Abnahme der Fingerabdrücke
Für den eReiseausweis werden 2 Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden in der Ausländerbehörde mit Hilfe von Scannern aufgenommen. Durch das Auflegen des Fingers auf die Glasscheibe des Scanners wird der Fingerabdruck elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.
Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen
Die im Chip des eReiseausweises gespeicherten Daten dürfen von den durch das Aufenthaltsgesetz befugten Behörden zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Feststellung und Sicherung der Identität des Inhabers ausgelesen und verwendet werden:
Befugte Behörden sind u.a.:
- Polizeivollzugsbehörden
- Zollverwaltung
- Pass- und Meldebehörden
- Ausländerbehörden
Die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften verbieten das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten im nichtöffentlichen Bereich. Dies ist durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.
Häufig gestellte Fragen- FAQ
- 1 Passbild (biometrietauglich)
Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Ausländer beträgt
- für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 100,00 €
- für Kinder und Personen unter 24 Jahren 97,00 €.
Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt
- für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 €
- für Kinder und Personen unter 24 Jahren 38,00 €.
(Stand: Oktober 2020)
Reiseausweis für Ausländer, Pass, Reisepass https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/932/showHerr
Alexander
Reuver
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Christa
Hohmann
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Mechthild
Gronau
030 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Bärbel
Wilde
22 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Hörsting
35 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Herr
Alexander
Reuver
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Christa
Hohmann
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Mechthild
Gronau
030 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Bärbel
Wilde
22 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Hörsting
35 (Coesfeld, Schützenwall 18)