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Beihilfen nach der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO NW)

Die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe – kvw-Beihilfekasse – in Münster sind für die Bearbeitung der Beihilfeanträge zuständig:

  • für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld sowie der Versorgungsempfänger/innen,
  • für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen im Schulamtsbezirk Coesfeld,
  • für die Beschäftigten der Kreispolizeibehörde Coesfeld.

Alles Wissenswerte zum Antragsverfahren und zu den Kontaktdaten finden Sie im beigefügten Informationsblatt.

Links

Weitere Informationen, Antragsformulare sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

11.1 - Personal

Beihilfen nach der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO NW)

Die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe – kvw-Beihilfekasse – in Münster sind für die Bearbeitung der Beihilfeanträge zuständig:

  • für die Beschäftigten der Kreisverwaltung Coesfeld sowie der Versorgungsempfänger/innen,
  • für die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund-, Haupt- und Förderschulen im Schulamtsbezirk Coesfeld,
  • für die Beschäftigten der Kreispolizeibehörde Coesfeld.

Alles Wissenswerte zum Antragsverfahren und zu den Kontaktdaten finden Sie im beigefügten Informationsblatt.

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Weitere Informationen, Antragsformulare sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Beihilfe, Angestellte, kvw, Lehrer, Lehrerinnen, Beamte https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen-alle/-/egov-bis-detail/dienstleistung/975/show
11 - Personal und Organisation
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-1100
Fax 02541 18-1199
Fachdienst - Personal
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