Unter Naturdenkmalen versteht man Einzelschöpfungen der Natur, deren Unterschutzstellung aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Als Schutzgegenstand kommen Bäume, Baumreihen, Alleen, Hecken, Quellen, außergewöhnliche Findlinge und ähnliche Objekte in Frage.

Im Kreis Coesfeld stehen Naturdenkmale unter Schutz, wobei es sich zum überwiegenden Teil um ältere Bäume handelt.

Innerhalb der bebauten Ortsteile hat die untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld in eigener Zuständigkeit eine Naturdenkmalverordnung erlassen.

Weiterhin werden im Rahmen der Landschaftsplanung Naturdenkmale im Geltungsbereich der einzelnen Landschaftspläne ausgewiesen.

In den Verordnungstexten und in den Landschaftsplänen wird der konkrete Schutzgrund und -zweck für das jeweilige Objekt beschrieben. Weiter werden z.B. land- und forstwirtschaftliche Regelungen getroffen, sowie Verbote und Erlaubnisse bzw. Befreiungsmöglichkeiten festgesetzt.

Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld kontrolliert in der Regel einmal im Jahr insbesondere die geschützten Bäume, um mögliche Schäden rechtzeitig festzustellen und erforderliche Pflegemaßnahmen durchführen zu können. Ein wesentlicher Teil der Kontrolle ist die Überprüfung der Standsicherheit dieser meist älteren Bäume. Die häufigsten Pflegemaßnahmen sind das Entfernen toter Äste und der Einbau von Kronenseilverankerungen, um ein Auseinanderbrechen der Krone oder von Kronenteilen zu verhindern.

Sollte die Standsicherheit eines Baumes z. B. durch Pilzbefall und durch sich daraus entwickelnden Morschungen nicht mehr gewährleistet sein und geht von ihm eine Gefährdung für den Menschen aus, muss auch ein Naturdenkmal gefällt werden.


Die Verzeichnisse der Naturdenkmale finden Sie unter Dokumente.