Hinweis: Aufgrund des derzeitigen hohen Aufkommens von Förderanträgen im Bereich der Eigenheimmodernisierung ist die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeitenden eingeschränkt. Sie erreichen diese Dienstag- und Donnerstagvormittag in der Zeit von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr. Ich bitte um Verständnis.

Das Land NRW fördert die Modernisierung von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Ein Förderziel ist hierbei, zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum im Bestand für die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung zu erhalten und zu schaffen.

Die Förderung unterstützt daher bauliche Maßnahmen zur Modernisierung, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  • den Schutz vor Einbruch verbessern,
  • bestehenden Wohnraum ändern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.  

Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnraum, der 

  • im Land NRW gelegen ist,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig ist,
  • eine Wohnfläche von 35 m² nicht unterschreitet (Mietwohnungen),
  • durch Immissionen nicht erheblich beeinträchtigt wird,
  • gesunde Wohnverhältnisse erwarten lässt.

Fördervoraussetzung ist u. a., dass

  • die mit dem Bauvorhaben vor Antragstellung bzw. vor Erteilung der Förderzusage noch nicht begonnen wurde,
  • die Finanzierung der Gesamtkosten gesichert erscheint und
  • die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach § 9 WFNG NRW gegeben ist.  

Für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht (Einkommensgruppe A) bzw. nicht um mehr als 40 % (Einkommensgruppe B) überschritten wird. Ein mögliches Bruttoeinkommen zeigen die o. a. Dokumente.

Wir bieten Ihnen hier zudem die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe A einhält. Sollte Ihr Einkommen voraussichtlich nur geringfügig oberhalb der Einkommensgrenze A liegen (max. 40 %) sollten Sie ihr mögliches Bruttoeinkommen mit der unter Downloads hinterlegten Übersicht zur Einkommensgruppe B prüfen und ggf. Kontakt zur individuellen Berechnung mit der Bewilligungsbehörde aufnehmen. Einen weiteren Chancenrechner finden Sie auf der Homepage der NRW.BANK. 

Die Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zu den Konditionen finden Sie unter folgenden Links:

Weiterführende Links

Unterlagen

Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten:

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr für den Kreis Coeseld beträgt 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme; mindestens jedoch 60,00 €. (Grundlage: Ziffer 29.1.21 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW). Daneben erhebt die NRW.BANK einen laufenden Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 0,5 %, berechnet vom jeweiligen Restkapital.