AUSSCHREIBUNG

Liebe Musizierenden, sehr geehrte Eltern,

vom 12. August 2024 bis 18. August 2024 veranstaltet der Kreis Coesfeld in Zusammenarbeit mit den Musikschulen im Kreisgebiet die diesjährige Musikfreizeit auf Schloss Nordkirchen. Hierzu sind musizierende Jugendliche recht herzlich eingeladen. Die näheren Einzelheiten sind in der nachfolgenden Ausschreibung zusammengefasst.

Es werden angeboten:

  • Ensembles:
    • Sinfonieorchester (Josef Gebker)
      Fortgeschrittene Musizierende ab ca. 13/14 Jahren
    • Inklusives Orchester (bisher Aufbauorchester)
      Musizierende mit ca. 2 Jahren Unterrichtserfahrung ab 10 Jahren
  • zusätzliche Angebote:
    • Hohe Streicher 
    • Tiefe Streicher 
    • Holzbläserbetreuung 
    • Blechbläserbetreuung
    • Schlagzeugbetreuung 
    • Percussionensemble 
    • Chor 
      alle Teilnehmenden
    • Freizeitangebote
      alle interessierten Teilnehmenden

Musikalische Teilnahmevoraussetzungen

1. Sinfonieorchester

Alle gemeldeten Teilnehmenden sollten mindestens fünf Jahre Unterricht haben und möglichst über Orchestererfahrung verfügen. Wichtig sind die Fähigkeiten, mit dem Instrument sauber zu intonieren, deutlich zu artikulieren und den Mut und die Bereitschaft zu besitzen, sich rhythmisch sicher und klangvoll in das Orchesterspiel einzubringen. Neben Streich- und Blasinstrumenten sind im Sinfonieorchester auch Schlaginstrumente besetzt. Besonders sind auch ältere Jugendliche eingeladen, um gemeinsam den gewünschten Klang, an dem alle Freude haben zu erreichen.

2. Inklusives Orchester

Alle Teilnehmenden sollten Unterricht im gemeldeten Instrument haben. Inklusives Orchester bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam musizieren. Bevor Kinder und Jugendliche mit Behinderungen angemeldet werden, bedarf es eines Gespräches mit dem Leiter der Freizeit (Tel. 01712101038 oder per e-mail: gebker-erning@t-online.de), um die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Teilnahme zu besprechen.

3. Ensembles

In den verschiedenen Fachbereichen, Schlagwerk, Streichinstrument, Holz- und Blechblasinstrument, werden Angebote einmal am Tag stattfinden.

 

Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 19 Jahren

Termin und Ort

Montag, 12. August 2024 bis einschließlich Sonntag, 18. August 2024 auf Schloss Nordkirchen.

Anreise

Montag, 12. August 2024 ab 10:00 Uhr. Die Schlüsselausgabe ist bis 10.30 Uhr. Die Begrüßung der Teilnehmenden findet um 11:00 Uhr in der Orangerie statt.

Abreise

Die Musikfreizeit endet am Sonntag, 18. August 2024, nach dem Frühstück und dem gemeinsamen Aufräumen mit der Schlüsselrückgabe gegen ca. 11.00 Uhr.

Unterbringung

Die Unterbringung erfolgt in den Gebäuden auf dem Schlossgelände (Einzel- oder Zweibettzimmer).

Anmeldung

Eine Anmeldung ist ab sofort bis spätestens 31. Mai 2024 unter Verwendung der unter "Formulare" auf dieser Seite (s.u.) zur Verfügung gestellten Anmeldung beim

  • Kreis Coesfeld, Abt. 40 / Burg Vischering, Berenbrock 1, 59348 Lüdinghausen möglich.

Später eingehende oder unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

  • Frau Domhöfer (Kreis Coesfeld),  Tel.: 02591/799-015, Fax: 02591/799-029,
  • Frau Kowall (Kreis Coesfeld),       Tel.: 02591/799-012, oder an
  • Herrn Josef Gebker (Leiter) , Tel. 01712101038 oder per e-mail: gebker-erning@t-online.de

Verfahren nach der Anmeldung

Aus organisatorischen und musikpädagogischen Gründen ist die Teilnahmezahl auf 82 Personen begrenzt. Sofern die Anzahl der Anmeldungen die maximale Teilnahmezahl übersteigt, erfolgt durch die musikpädagogische Fachkraft eine Auswahl nach folgenden Kriterien: Instrument, musikalischer Leistungsstand und Alter. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Musikfreizeit besteht.

Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag für die Musikfreizeit 2024 beträgt für

  • Jugendliche aus dem Kreis Coesfeld: 240,00 €,
  • Teilnehmende mit Wohnsitz außerhalb des Kreisgebietes: 260,00 €,
  • Teilnehmende, die Unterstützung zum Lebensunterhalt beziehen: 150,00 €
  • bei mehr als einem teilnehmenden Kind pro Familie reduziert sich der Betrag für alle weiteren Kinder um 20,00 €

Das Teilnehmerentgelt umfasst die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Bettwäsche, Arbeitsmaterial und professioneller musikalischer Betreuung. Dieser wird mit Ablauf der Anmeldefrist der Musikfreizeit in Rechnung gestellt. Eine Zusage zur Musikfreizeit wird erst erteilt, sobald der Teilnahmebeitrag bei der Kreiskasse eingegangen ist.

Abmeldung/Stornierungen

Die Anmeldung zur Musikfreizeit wird mit der Versendung der Zusagen verbindlich. Etwaige danach beim Kreis Coesfeld eingehende Abmeldungen zur Musikfreizeit ziehen grundsätzlich eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der jeweils zu entrichtenden Teilnehmergebühr nach sich. Im Falle von kurzfristigen Abmeldungen ab dem 23.07.2023 werden 100 % des Teilnehmerbeitrages in Rechnung gestellt. Diese Regelungen gelten unabhängig von den Abmeldungsgründen (Krankheit, sonstige persönliche Gründe etc.). In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der Abschluss einer privaten Rücktrittsversicherung empfohlen. (Grund für diese Regelung ist, dass auch bei Nichtteilnahme von angemeldeten Jugendlichen dem Kreis Coesfeld die Kosten für Unterkunft, Notenmaterial entstehen.)

Weitere Kosten

Es wird ein Schlüsselpfand in Höhe von 20,00 € fällig. Bei Verlust des Zimmerschlüssels werden diese 20,00 € einbehalten und darüber hinaus weitere 100,00 € in Rechnung gestellt. Das Schüsselpfand wird bei der Rückgabe des Zimmerschlüssels am letzten Tag der Freizeit erstattet. Ferner werden 5,00 € als Getränke- und Materialpauschale für die eine Woche erhoben.

Bezüglich der Höhe des individuellen Taschengeldes gibt es keine Regelung. Die Teilnehmenden bzw. ihre Eltern können selbstverantwortlich darüber entscheiden.

Mitzubringen:

  • eigene Instrumente und Notenständer, Dämpfer, Ersatzsaiten usw.
  • Kleidung, private Wäsche, Toilettenbedarf, Schreibmaterial
  • Konzertkleidung: weiße Bluse, schwarzer Rock/Hose, bzw. weißes Hemd, schwarze Hose
  • Badezeug, Sportzeug, Turnschuhe
  • Unterhaltungsspiele (z.B. Karten- und Tischspiele, Federballspiel)
  • Nachttischlampe

Wichtige Hinweise zum Aufenthalt während der Musikfreizeit:

Hausordnung: Aus Sicherheitsgründen für die Teilnehmenden der Musikfreizeit sowie aus haftungsrechtlichen Gründen ist den Anweisungen der Musikpädagog/innen und Betreuer/innen unbedingt Folge zu leisten. Die zugewiesenen Zimmer dürfen nur mit Genehmigung des Leiters der Musikfreizeit getauscht werden. Schwere Verstöße gegen die Hausordnung (z.B. Verlassen des Schlossgeländes ohne Zustimmung der BetreuerInnen, Schwimmen in der Gräfte etc.) werden mit dem sofortigen Ausschluss von der Musikfreizeit geahndet. Alkohol ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht gestattet, bei Jugendlichen über 16 Jahren richten wir uns strikt nach dem § 9 des JuSchG. Zuwiderhandlungen führen ebenfalls zum sofortigen Ausschluss von der Musikfreizeit. Mit ihrer Unterschrift sichern die Erziehungsberechtigten ihre Kooperation zu, ihr Kind in solch einem Fall umgehend abzuholen bzw. die Kosten für eine evtl. Rückfahrt zu tragen.

Alkoholverbot:

Während der gesamten Woche gilt ein Alkoholverbot.

Versicherungsschutz: Für die Dauer der Musikfreizeit wird für die Teilnehmenden eine Unfallversicherung abgeschlossen. Ferner besteht für die Teilnehmenden eine Haftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. ein Versicherungsschutz aus dieser Versicherung entfällt soweit aus einer anderen Versicherung ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht.

Die Instrumente der Teilnehmenden werden vom Kreis Coesfeld nicht versichert.

Wir wünschen allen Teilnehmenden wieder eine musikalisch erfüllte und erlebnisreiche Musikfreizeit.