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Amtsärztliche Gutachten

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, das Asylbewerbergesetz oder die Beihilfeverordnung. Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben.

Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden z. B.

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
  • die Dienst-, Erwerbsfähigkeit,
  • eventuelle Dienstunfallfolgen,
  • die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
  • die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
  • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.

    Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt (z. B. Hilfe zur Pflege).
    Wo findet die Amtsärztliche Untersuchung statt?

    Die Untersuchung wird im Gesundheitsamt Dülmen durchgeführt :
    Gesundheitsamt Dülmen, Kreuzweg 25, 48249 Dülmen

    Ansprechpartner/innen:
  • Herr Dr. Toepper (Amtsarzt)
    Tel.: 02541/18-5316
  • Frau Damhus-Thüning (Anmeldung und Terminvereinbarungen)
    Tel.: 02541/18-5322

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
  • verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.

Zuständige Organisationseinheiten

Amtsärztliche Gutachten

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen im Auftrag nach gesetzlichen Vorschriften durch. Die gesetzlichen Grundlagen für die Begutachtung sind zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz, das Landesbeamtengesetz, das Asylbewerbergesetz oder die Beihilfeverordnung. Auftraggeber sind Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen und vergleichbare Einrichtungen. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

Der amtsärztliche Dienst ist zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben.

Amtsärztliche Gutachten werden zu den verschiedensten Fragestellungen erstellt. Geprüft werden z. B.

  • die gesundheitliche Eignung für eine Einstellung,
  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzung,
  • die Dienst-, Erwerbsfähigkeit,
  • eventuelle Dienstunfallfolgen,
  • die Prüfungsfähigkeit (wenn es hierfür eine landes- oder bundesgesetzliche Regelung gibt),
  • die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme und
  • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.

    Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im Allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrage des örtlichen Sozialhilfeträgers, aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt (z. B. Hilfe zur Pflege).
    Wo findet die Amtsärztliche Untersuchung statt?

    Die Untersuchung wird im Gesundheitsamt Dülmen durchgeführt :
    Gesundheitsamt Dülmen, Kreuzweg 25, 48249 Dülmen

    Ansprechpartner/innen:
  • Herr Dr. Toepper (Amtsarzt)
    Tel.: 02541/18-5316
  • Frau Damhus-Thüning (Anmeldung und Terminvereinbarungen)
    Tel.: 02541/18-5322
  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
  • verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.
Untersuchungen, Amtsarzt, Gutachten https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/16140/show
53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16 48653 Coesfeld

Herr

Dr. med.

Christof

Toepper

3 (Dülmen, Kreuzweg 25)

02594 9436-5316
dr_christof.toepper@kreis-coesfeld.de

Frau

Vera

Damhus-Thüning

102 (Dülmen, Kreuzweg 25)

02594 9436-5322
vera.damhus-thuening@kreis-coesfeld.de
Fachdienst - Amtsärztlicher Dienst
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02541 18-5322

Herr

Dr. med.

Christof

Toepper

3 (Dülmen, Kreuzweg 25)

02594 9436-5316
dr_christof.toepper@kreis-coesfeld.de

Frau

Vera

Damhus-Thüning

102 (Dülmen, Kreuzweg 25)

02594 9436-5322
vera.damhus-thuening@kreis-coesfeld.de