Neben eigenen Maßnahmen ist der Kreis Coesfeld auch an Planungen und Baumaßnahmen Dritter wie z.B. Maßnahmen der Gemeinden, dem Landesbetrieb Straßenbau, der Versorgungsunternehmer für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation etc. beteiligt, sofern Kreisstraßen betroffen sind.
Die erforderlichen Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Abteilung 66 unter Berücksichtigung der vorliegenden Verträge und Vereinbarungen abgewickelt.

Sofern vorhandene Verkehrsflächen der Kreisstraßen durch Private in Anspruch genommen werden sollen, bedarf es einer vorherigen Erlaubnis des Kreises.
Die Anträge sind formlos bei der Abteilung Straßenbau und –unterhaltung  einzureichen. Nach einer technischen Prüfung wird die entsprechende Erlaubnis schriftlich erteilt.