Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine (fiktive) Grundstückvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich.

Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Informieren Sie sich daher vor Erwerb eines Grundstücks durch Einsichtnahme des Baulastenverzeichnis, ob und ggfls. welche Art von Baulast für das Grundstück eingetragen ist.

Zuständig: 
Die Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld führt die Baulastenverzeichnisse für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen. Für Auskünfte aus den Baulastenvezeichnissen einer dieser Städte wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung.  

Beachten Sie:
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt werden kann.

Formulare

Unterlagen

  • Bitte verwenden Sie den Vordruck "Antrag auf Auskunft aus dem
    Baulastenverzeichnis", den Sie als Downloadformular (unter "Formulare" / s.u.) oder bei der Abteilung 63 Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld erhalten können.
  • Vollmacht zur Einsichtnahme, erteilt durch die derzeitige Grundstückseigentümerin, dem derzeitigen Grundstückeigentümer bzw. den derzeitigen Grundstückseigentümern 

Rechtsgrundlagen

Kosten

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gemäß Tarifstelle 2.5.6.3 bzw. 2.5.6.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Flurstücke, für die eine Auskunft erteilt werden soll. Sie betragen je Flurstück mit Begünstigung/Belastung 50,00 EUR bis 150,00 EUR; für Auskünfte über Grundstücke ohne Begünstigung/Belastung beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.