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Infektionsschutz
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu schützen, sowie zum Thema Infektionsschutz zu beraten.
Nach Infektionsschutzgesetz ist eine der wesentlichen Aufgaben die Überwachung übertragbarer Erkrankungen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können werden bestimmte - im Infektionsschutzgesetz beschriebene - Erkrankungen von Ärzten, Krankenhäusern oder Laboren an das Gesundheitsamt gemeldet.
Dieses nimmt dann Ermittlungen auf um Ursachen festzustellen, Ausbrüche zu verhindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Coronavirus
Seit dem 8. April 2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen.
Lt. dem Ministerium wird davon ausgegangen, dass die Ärzte- und Apothekerschaft den Corona-Impfbedarf abdecken kann.
Weitere Informationen:
- www.infektionsschutz.de (hier finden Sie Informationen zu allen meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Erregersteckbriefe)
- www.rki.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Unser Angebot ist kostenlos und vertraulich!
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Rengbers
Tel: 02541 18-5417
E-Mail: heike.rengbers@kreis-coesfeld.de
- Frau Martina Freund
Tel: 02541 18-5403
E-Mail: martina.freund@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
53.4 - Umwelt- und Infektionsschutz
Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu schützen, sowie zum Thema Infektionsschutz zu beraten.
Nach Infektionsschutzgesetz ist eine der wesentlichen Aufgaben die Überwachung übertragbarer Erkrankungen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können werden bestimmte - im Infektionsschutzgesetz beschriebene - Erkrankungen von Ärzten, Krankenhäusern oder Laboren an das Gesundheitsamt gemeldet.
Dieses nimmt dann Ermittlungen auf um Ursachen festzustellen, Ausbrüche zu verhindern und Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Coronavirus
Seit dem 8. April 2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen.
Lt. dem Ministerium wird davon ausgegangen, dass die Ärzte- und Apothekerschaft den Corona-Impfbedarf abdecken kann.
Weitere Informationen:
- www.infektionsschutz.de (hier finden Sie Informationen zu allen meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Erregersteckbriefe)
- www.rki.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
- Unser Angebot ist kostenlos und vertraulich!
Frau
Heike
Rengbers
003 (Coesfeld, Schützenwall 16)
Frau
Martina
Freund
3 / 10 (Coesfeld, Schützenwall 16)