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Fortbildungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger

Gemäß Landeshebammengesetz (LHebG) NRW i. V. m. § 7 Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) NRW sind Hebammen/Entbindungspfleger verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von 60 Stunden (Unterrichtseinheit = 45 Zeitminuten) fortzubilden und diese Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt nachzuweisen.

Der vorgeschriebene Fortbildungsnachweis sollte anhand von Teilnahmebescheinigungen wie folgt erbracht werden:

  • Notfallmanagement:  20 Stunden - verpflichtend -
  • Berufsaufgabenbezogene Kenntnisse
  • Sonstige Fortbildungen, die die Kriterien der fachlichen und berufspädagogischen Eignung erfüllen

Rechtsgrundlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

53.3 - Sozialpsychiatrischer Dienst / sozialer Dienst

Fortbildungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger

Gemäß Landeshebammengesetz (LHebG) NRW i. V. m. § 7 Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) NRW sind Hebammen/Entbindungspfleger verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von 60 Stunden (Unterrichtseinheit = 45 Zeitminuten) fortzubilden und diese Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt nachzuweisen.

Der vorgeschriebene Fortbildungsnachweis sollte anhand von Teilnahmebescheinigungen wie folgt erbracht werden:

  • Notfallmanagement:  20 Stunden - verpflichtend -
  • Berufsaufgabenbezogene Kenntnisse
  • Sonstige Fortbildungen, die die Kriterien der fachlichen und berufspädagogischen Eignung erfüllen
Fortbildung, Hebammen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/416/show
53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16 48653 Coesfeld

Frau

Nina

Pledl

15 (Coesfeld, Schützenwall 16)

02541 18-5311
nina.pledl@kreis-coesfeld.de