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Fortbildungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger
Gemäß Landeshebammengesetz (LHebG) NRW i. V. m. § 7 Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) NRW sind Hebammen/Entbindungspfleger verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von 60 Stunden (Unterrichtseinheit = 45 Zeitminuten) fortzubilden und diese Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt nachzuweisen.
Der vorgeschriebene Fortbildungsnachweis sollte anhand von Teilnahmebescheinigungen wie folgt erbracht werden:
- Notfallmanagement: 20 Stunden - verpflichtend -
- Berufsaufgabenbezogene Kenntnisse
- Sonstige Fortbildungen, die die Kriterien der fachlichen und berufspädagogischen Eignung erfüllen
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nina Pledl
Tel: 02541 18-5311
E-Mail: nina.pledl@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
53.3 - Sozialpsychiatrischer Dienst / sozialer Dienst
Gemäß Landeshebammengesetz (LHebG) NRW i. V. m. § 7 Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) NRW sind Hebammen/Entbindungspfleger verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von 60 Stunden (Unterrichtseinheit = 45 Zeitminuten) fortzubilden und diese Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt nachzuweisen.
Der vorgeschriebene Fortbildungsnachweis sollte anhand von Teilnahmebescheinigungen wie folgt erbracht werden:
- Notfallmanagement: 20 Stunden - verpflichtend -
- Berufsaufgabenbezogene Kenntnisse
- Sonstige Fortbildungen, die die Kriterien der fachlichen und berufspädagogischen Eignung erfüllen
Frau
Nina
Pledl
15 (Coesfeld, Schützenwall 16)